Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 24.09.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VII/STR/40/0030/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser erläutert die Änderungen der Satzungen gemäß ausgehändigter Ausfertigung.
Rückfrage Rene Himmel zur Staffelung der Plätze im Hortbereich. Frau Besser erläutert, dass die Staffelung bis 10h / Tag möglich ist.
Rückfrage des Ortsbürgermeisters zur Handhabung von Kindern aus anderen Gemeinden, die die Kita in Geußnitz besuchen wollen. Frau Besser erläutert, dass dies kein Problem ist. Die Gemeinde in der das Kind die Kita besucht, erhebt die Gebühr. Die Eltern zahlen die Gebühren des Bescheids und die Gemeinden gleichen die Differenzen untereinander aus.
Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2019:
a) die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und
b) die 3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |