Auszug - Aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 33, 34
Sitzung des Ordnungsausschusses | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Ordnungsausschuss | ||
Datum: | Mo, 14.10.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 18:00 - 19:25 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Zusatz: | Bitte den geänderten Beginn beachten! | ||
Bestimmung Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden
Dr. Müller hat als Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden Herrn Eckel vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.
Herr Eckel ist damit einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0
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Somit wurde Herr Eckel zum Vertreter des Ausschussvorsitzenden bestimmt.
Aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner
Die sachkundigen Einwohner
Wolfram Wendland
Heiko Herrmann
Sebastian Voigt
Hans Döring
wurden durch den Ausschussvorsitzenden durch Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren
Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“
Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.
Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wurde in Papierform ausgereicht.