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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

4. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0030/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen die Auszüge mit Beschlussempfehlung und aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 30.09.2019 und der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 17.10.2019 vor.

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Nils Reiche hat den Sitzungsraum verlassen, so dass insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen werden.

 

Frau Reimschüssel, Fraktion Die Linke./ZfZ, stellt den Antrag, der Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 30.09.2019 zu folgen und den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen.

 

Antrag:

Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Horte werden entgegen dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2020 nur um 15 € und zum 01.01.2021 und 01.01.2022 nur um je 5 € erhöht.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

 21 Ja-Stimmen

   8 Nein-Stimmen

   2 Enthaltungen

 

Herr Heller teilt mit, die Fraktion Die Linke./ZfZ werde keiner Erhöhung zustimmen.

Er beantragt die getrennte Abstimmung der Punkte a) und b). 

 

Herr Thieme weist deutlich darauf hin, dass zum 01.01.2020 eine Satzung benötigt wird, auf deren Grundlage Beiträge erhoben werden können.

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Nils Reiche nimmt wieder an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

Frau Besser erläutert die Vorlage und die Verteilung der Kosten. Für den Betrieb von Kindertagesstätten ist keine Beantragung von Fördermitteln möglich. Die aktuelle Satzung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2019. Um beide Satzungen rechtssicher zu gestalten, wurden Änderungen aus dem Kinderförderungsgesetz, die sowohl die Benutzungs- als auch die Kostenbeitragssatzung betreffen, mit aufgenommen.

 

In der sich anschließenden konstruktiven Diskussion werden durch die Mitglieder des Stadtrates Meinungen und Standpunkte zu den Kostenbeiträgen dargelegt. Es wird u.a. darauf hingewiesen, dass die in der Satzung festgelegten Kindergartenbeiträge im Vergleich zum südlichen Sachsen-Anhalt nicht über denen der Nachbargemeinden liegen.

 

Herr Thieme verweist auf die Begründung zur Beschlussvorlage, die entsprechende Qualitätssteigerungen in Form einer besseren Ausstattung und gestiegenen Personalaufwendungen aufweise. 

 

Herr Exler, M. stellt den Geschäftsordnungsantrag Schluss der Rednerliste.

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion Die Linke./ZfZ:

 Zu den Punkten a) und b) erfolgt eine getrennte Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

 10 Ja-Stimmen

 20 Nein-Stimmen

  2 Enthaltungen


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/40/0030/2410/19:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2019:

 

a)      die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und

b)      die 3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

Die Kostenbeiträge für die Benutzung der Horte werden entgegen dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2020 nur um 15 € und zum 01.01.2021 und 01.01.2022 nur um je 5 € erhöht.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0