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Auszug - Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters  

4. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Nicolai nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Ab diesem Zeitpunkt sind insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Frage zum B-Plan 60:

Herr Stahn, Fraktion Zeitz21:

In einer Beschlussvorlage des Stadtrates aus dem Jahr 2011 zum Bebauungsplan Nr. 60, Block 12, wurde ein Beschluss zur Rahnestraße incl. der Ritterstraße und dem Stiftsberg gefasst. In der letzten Sitzung des Stadtrates hat die Fraktion Zeitz21 den Prüfauftrag zur Berechnung von Ausgleichsbeträgen zur Rahnestraße erteilt. Wenn der Bebauungsplan nicht widerrufen wurde, müsste auch eine Zahlung durch die Eigentümer erfolgen.

 

Antwort:

Frau Schaller, Fachbereichsleiterin Baurecht:

Es gab einen Entwurf zum B-Plan. Ob dieser B-Plan Rechtskraft erlangt hat, ist zu prüfen. Der erteilte Prüfauftrag aus der letzten Stadtratssitzung hat mit dem B-Plan nichts zu tun. Der Hinweis von Herrn Exler zur Prüfung der Rahnestraße wurde von der Verwaltung aufgenommen.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde folgende Antwort des SG Stadtentwicklung zu Protokoll gegeben:

Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand:

Es wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung durchgeführt, und seit etwa 2015 ruht das Bebauungsplanverfahren. Die damit verbundene Umlegung hat sich als undurchführbar erwiesen. In Abstimmung mit dem Sanierungsträger wird die damals geplante interne Erschließung als unnötig und zu kostenintensiv bewertet. Weiterhin gab es bis 2017 Unklarheiten über mögliche Archivstandorte, die ggf. auch Auswirkungen auf die Festsetzungen der rückwärtigen Baugrenze im Bebauungsplanentwurf zur Folge gehabt hätten.

Da es im Sachgebiet Stadtentwicklung zu einer Personalreduzierung ab dem Jahr 2018 kam und im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes keine Investitionsabsichten bisher erkennbar waren, musste das Bebauungsplanverfahren auch aus diesen vorgenannten Gründen ruhen. Es sollen nunmehr die Ergebnisse der von der Stadt und dem Land Sachsen–Anhalt beauftragten Jost–Consult abgewartet werden, die dann im weiteren Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden werden.

 

Frage zum Herstellungsbeitrag II:

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke./ZfZ:

Ich war mit einer Bürgerin wegen des Herstellungsbeitrages II bei Ihnen. Ist das Schreiben an die Bürgerin verschickt worden? Wie kann ein Bescheid zum HB II gestellt werden, der falsch ist? Der korrigierte Bescheid wurde bezahlt. Die Verzinsung der Differenz und die Mahnkosten müssen von der Bürgerin separat bezahlt werden. Eine Korrektur ist von 49,90 auf 36,60 € erfolgt. Deshalb verstehe ich das Verfahren nicht und frage nach, ob das mittlerweile geklärt wurde oder nicht.

 

Antwort - Herr Thieme:

Sie waren ja erst kürzlich bei mir. Es handelt sich um eine Sache des Eigenbetriebes, die überprüft werden muss. Die Prüfung und Beantwortung folgt noch.

 

1. Frage zum Fußgängerüberweg Röntgenstraße:

Frau Reimschüssel, Fraktion Die Linke./ZfZ:

Wie ist der Sachstand zum Fußgängerüberweg Röntgenstraße?

Antwort – Herr Thieme:

Eine Beantwortung ist bereits schon einmal durch Herrn Immisch erfolgt. Die Maßnahme soll im Haushalt 2020 berücksichtigt werden.

 

2. Frage zu Papierkörben Busbahnhof:

Frau Reimschüssel:

In der letzten Legislaturperiode wurde bereits eine Anfrage zu den fehlenden Papierkörben am Busbahnhof gestellt. Hier sollte dringend etwas unternommen werden.

Antwort – Herr Thieme:

Das liegt in der Zuständigkeit der PVG. Eine Beantwortung erfolgte bereits durch Herrn Immisch.

 

3. Frage zur Reinigung der Buswartehäuschen:

Frau Reimschüssel:

Wie erfolgt die Reinigung der Buswartehäuschen in der Stadt Zeitz überhaupt und die Gefahrenabwehr?

 

Antwort – Herr Thieme:

Herr Meinecke nimmt beide Fragen mit.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde folgende Antwort des SG Straßenbau und Verkehr zum Protokoll gegeben:

Bei stark frequentierten Haltestellen erfolgt eine wöchentliche Reinigung, z.B. Schädestraße Berufsschule, Lindenplatz/Altenburger Straße, Badstubenvorstadt. Die Reinigung in allen anderen erfolgt im 14-tägigem Rhythmus. Dabei wird, wenn vorhanden, das Innere des Wartehäuschens gekehrt und die Fläche in Richtung Bordstein. Die Arbeiten erfolgen durch die SSBZ GmbH im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages.

 

Frage zum Schlosskomplex:

Herr Martin Exler, Fraktionsvorsitzender Zeitz21:

Auf dem gesamten Schlossgelände besteht Rauchverbot. Hier gab es versicherungs-technische Probleme. Wie ist der Stand der Bearbeitung?

Antwort – Herr Thieme:

Der Versicherungsschutz im Schloss soll Mitte November wieder hergestellt sein. Es sind verschiedenste Auflagen zu erfüllen, wie z.B. das Rauchverbot oder die Beräumung des Dachbodens. Die Maßnahmen befinden sich in der Abarbeitung.

 

Nachfrage – Herr Stahn:

Das heißt, die Schlossweihnacht wird stattfinden?

Antwort – Herr Thieme:

Grundsätzlich soll die Schlossweihnacht weiter stattfinden.

 

Frage zum Spielplatz Kayna:

Herr Martin Exler:

Den Bürgern von Kayna wurde ein Spielplatz in Aussicht gestellt. Ist im nächsten Jahr oder Haushaltsjahr angedacht ist, diesen Spielplatzbeschluss für Kayna umzusetzen?

Antwort – Herr Thieme:

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Errichtung eines Spielplatzes in Kayna in die Spielplatzkonzeption aufgenommen. Die Realisierung ist aber abhängig von Fördermitteln, die dieses Jahr 2x beantragt und 2x abgelehnt wurden. Ohne Fördermittel kann dieser Spielplatz nicht gebaut werden. Der Fördermittelantrag wird erneut gestellt.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde folgende Antwort des SG Stadtentwicklung zu Protokoll gegeben:

Zuerst wurden Fördermittel für den Spielplatz in Kayna im LEADER beantragt. Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) hat dem zugestimmt, jedoch hat das Projekt in der Prioritätenliste nicht genug Punkte erzielt, um in die Förderung zu gelangen. Daraufhin wurde der Spielplatz im Programm der Dorferneuerung zusammen mit dem grundhaften Ausbau Pfalzstraße und Kirchplatz beantragt. Auch hier wurde leider keine Förderung für die drei Maßnahmen vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gewährt.

 

Frage zur Umsetzung von Beschlüssen des Stadtrates:

Herr Strauch, Fraktion Die Linke./ZfZ:

Es gibt einen Stadtratsbeschluss zur Ehrung langjähriger Stadträte. Wann wird dieser Beschluss umgesetzt? Sollte der Stadtratsbeschluss nicht mehr umsetzbar sein, müsste er aufgehoben werden.

Antwort – Herr Thieme:

Der Sachverhalt wird geprüft. Frau Langenberg nimmt diese Frage noch einmal mit. Herr Thieme macht den Vorschlag, in Anlehnung an die Regelung im Kreistag eine Ehrung beim Ausscheiden der Stadtratsmitglieder aus den Gremien zu vollziehen.

 

Frage zu Götterbäumen:

Herr Dr. Altmann, Vorsitzender des Stadtrates:

In einer Bürgeranfrage geht es um Götterbäume im Park Käthe-Niederkirchner-Straße. Diese Bäume sind offensichtlich zur Fällung vorgesehen. In einer Höhe von ca. 30 cm wurde die Rinde ungefähr 50 cm kreisrund herausgefräst. Welche Bedeutung hat das?

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde folgende Antwort des Sachgebietes Öffentliches Grün und Baumschutz zu Protokoll gegeben:

In den vergangenen Jahren kam es an den Götterbäumen auf der Grünfläche in der Virchowstraße verstärkt zu Astabbrüchen, die zu Schäden auf dem angrenzenden Grundstück geführt haben. Da Götterbäume, von denen 9 auf der Grünfläche stehen, eine erhöhte Gefahr durch Grünbruch zeigen, hat sich die Stadt Zeitz nun dazu entschlossen die Bäume zu fällen.

Hinzu kommt, dass es sich bei dieser Art um eine invasive Baumart handelt, die sich auf Grund der Klimaerwärmung massenhaft ausbreitet. Dieses Phänomen, das bis vor wenigen Jahren nur in Wärmeinseln der Großstädte auftrat, hat nun auch die Stadt Zeitz erreicht, was auch der zahlreiche Götterbaumwildwuchs auf der Grünfläche zeigt. Auch dieser Aspekt hat zur Entscheidung beigetragen.

Die Fällung soll Anfang des Jahres 2020 durchgeführt werden. In Vorbereitung darauf wurden die Bäume ringelt (Rinde entfernt). Im Anschluss ist natürlich auf der Grünfläche eine Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern geplant.