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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/40/0030/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Selonke erläutert die voraussichtlichen Änderungen der Beiträge sowie die neuen Möglichkeiten, welche dann für die Betreuungszeiten bestehen. Grund für die Änderungen ist zum einen, dass die letzte beschlossene Änderungssatzung zum 31.12.2019 ausläuft und das KifÖG-LSA zudem Änderungen u. a. in der Betreuungszeit vorsieht sowie der Gastkinderbeitrag sich nun nach dem Ort des betreuten Kindes richtet.

 

Herr Olaf Köstler hat ein Problem mit Erhöhungen, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Hier sind die Städte gefordert, dieses gering zu halten (Beispiel: Magdeburg – Eltern müssen keine Beiträge für die Kita-Betreuung zahlen).

 

Herr Fuckner bringt ein, dass sich einige Eltern überlegen werden, ihr Kind nicht in die Betreuung zu schicken, wodurch diese dann ungenutzt bleibt. Frau Evelyn Dölz hat sich außerdem mit Frau Scholz auseinandergesetzt, welche eine andere Vorlage hatte. Später stellte sich heraus, dass ein Fehler in der Beschlussvorlage vorliegt, welche sich auf ein Rechenbeispiel bezieht (Seite 4 „Erläuterung am Beispiel zum 01.01.2020).

 

Frau Selonke gibt an, dass hier ein Übertragungsfehler der Beitragssätze des Hortplatzes während der Schulzeit und während der Ferien vorliegt (2,08 statt 1,67 und 2,04 statt 1,64). Weitere Fehler liegen vor und werden korrigiert. Außerdem sei die Erhöhung des Hortes zu teuer.

 

Herr Köstler stimmt Frau Dölz in diesem Punkt zu. Außerdem müssen die 5 Minuten zwischen Unterrichtsschluss und Hortbetreuung in der Grundschule Nonnewitz abgedeckt werden! Die Grundschule beendet ihre Betreuungszeit 12:55, während die Betreuungszeit des Hortes 13:00 beginnt. Auch wenn die Einrichtungen sich einigen, besteht hier für die 5 Minuten ein Freiraum, der versicherungstechnisch fraglich wäre.

VORSCHLAG: Betreuungszeiten hier für ländlichen Raum flexibler gestalten, da Schule keinen Spielraum hat (Vorgaben vom PVG, Busfahrzeiten).

 

Zudem stellt Frau Dölz die Frage an Frau Selonke, ob nicht darüber nachgedacht wird, den Hort in die Zuständigkeit der Schulträgerschaft zurückzuführen.

 

Der Ortschaftsrat beantragt hiermit einstimmig, den Hort an die Schulen zurückzuführen.

 

Herr Saar bringt ein, dass sich die Betreuung durch die Erhöhung der Beiträge einige Leute nicht mehr leisten können. Einige sind aufgrund ihrer Arbeit dazu gezwungen, ihre Kinder betreuen zu lassen. Dadurch könnte ein erhöhtes Risiko der Aufsichtspflichtverletzung auftreten. Zudem bemängelt er den nach wie vor bestehenden Mangel an Fachpersonal in der Einrichtung. Dieses ist auch mit einer Erhöhung nicht von heute auf morgen lösbar.

 

Frau Rothe ist dagegen, dass die Tariferhöhungen stets von den Städten allein zu tragen sind. Schließlich stimmt der Bund diesen zu und dann wäre auch er gefordert, diesen Ausgleich zu zahlen. Sie bittet darum, dieses politisch nach oben durchzustellen.

 

Herr Köstler bittet um Abstimmung.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2019:

 

a)      die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und

 

b)      die 3. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) vom 08.11.2013.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0