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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Cranachweg“ in Zeitz  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 23 Beschluss:VII/STR/65/0078/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 20:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0078/19 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Cranachweg“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0078/1212/19:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 52142, 52144, 52147 in der Flur 6 im Cranachweg 58, in der Gemarkung Zeitz und den in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86 –„Eigenheimbau Cranachweg 58“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage bzw. einem Carport..

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0