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Auszug - Bürgerinformation - Antrag  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

Ortschaft Kayna

AUSZUG aus dem Beschlussprotokoll der 02. Sitzung des Ortschaftsrates Kayna am Donnerstag, dem 29.08.2019.

(…)

zu TOP 12 neu - Bürgerinformation:

Herr Ortschaftsrat Sauppe ist der Ansicht, dass wichtige Inhalte und Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates Kayna in den „Schnaudertalnachrichten“ veröffentlicht werden sollten.

 

Die Ortsbürgermeisterin sieht diesen Vorschlag als wenig geeignet an. Die „Schnaudertalnachrichten“ erscheinen alle 4 Wochen mit einem Redaktionsvorlauf von 14 Tagen. Der Ortschaftsrat tage alle 6 Wochen. Zudem sei letztlich durch den Ortschaftsrat festzulegen, was wichtig sei und was nicht.

Vor 15 Jahren habe sie die redaktionelle Arbeit an den „Schnaudertalnachrichten“ übernommen und habe seither überwiegend Vereinsnachrichten, heimatgeschichtliche Artikel, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen, amtliche Pressemitteilungen und Bekanntmachungen für die drei Ortschaften Geußnitz, Kayna und Würchwitz veröffentlicht. Weitere amtliche Informationen erscheinen monatlich im Amtsblatt „Michaelbote“ der Stadt Zeitz und auf der Homepage der Stadt (www.zeitz.de). Sollte der Ortschaftsrat diese Form der Information wünschen, bitte sie darum, dass ein Mitglied des Ortschaftsrates den Text mit den wichtigen Informationen aus den Ortschaftsratssitzungen abstimmt und zuarbeitet.

 

In der nächsten Sitzung sollen weitere Ideen seitens der Ortschaftsräte vorgetragen werden.

(…)

 

Die Ortsbürgermeisterin verweist nochmals auf die aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrates in § 3. Tagesordnung - Absatz (2): Anträge zur Tagesordnung können Stadtratsmitglieder und Fraktionen bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung stellen. Die Anträge sind dem Vorsitzenden schriftlich oder elektronisch zuzuleiten. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Stadtrates oder einer Fraktion ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen. Dies gilt nicht, wenn der Stadtrat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits verhandelt hat. Der Verhandlungsgegenstand muss in die Zuständigkeit des Stadtrats fallen. Näheres wird in § 4 dieser Geschäftsordnung geregelt.

 

Antrag

der Ortschaftsräte Jens-Uwe Rauschenbach und Maik Sauppe vom 07.10.2019:

„Der Ortschaftsrat Kayna beschließt zur besseren Information der Bürger über seine Arbeit die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle in der nächstmöglichen Ausgabe der Schnaudertalnachrichten. Weiterhin sollen die Bürger über wichtige Themen wie größere Baumaßnahmen oder ähnliches zeitnah in den Schnaudertalnachrichten informiert werden.“

 

Die Ortsbürgermeisterin erteilt Herrn Ortschaftsrat Sauppe als einem der Antragsteller das Wort.

Herr Ortschatsrat Sauppe führt aus, dass er nach der Diskussion in der Sitzung am 29.08.2019 daran festhalte, dass die Abstimmungsergebnisse und wichtige Inhalte aus der jeweiligen Sitzung mitgeteilt werden sollen. Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem der Stadt Zeitz online zu stellen.

 

Herr Ortschaftsrat Rauschenbach als Antragsteller hält es zudem für erforderlich, die Termine der Sitzungen des Ortschaftsrates im jeweiligen Monatszeitraum bekannt zu machen.

 

Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschlusstext vorgeschlagen.

Beschluss:

  1. Die Termine der Sitzungen des Ortschaftsrates werden monatlich in den Schnaudertalnachrichten veröffentlicht.
  2. Im Ratsinformationssystem der Stadt Zeitz - ALLRIS - sind die Niederschriften der Sitzungen 01/VII/19 bis 05/VII/19 bis zum 31.12.2019 online zu stellen. Die Niederschriften der Ortschaftsratssitzungen ab dem Jahr 2020 werden online gestellt.
  3. Der Ortschaftsrat entscheidet welche Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates Kayna in den „Schnaudertalnachrichten“ veröffentlicht werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  9 (ein Mandat ist unbesetzt)

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:   0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0

 

Der Antrag ist einstimmig angenommen.