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Auszug - Anfragen sowie Informationen  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Änderung der Anwesenheit:

 

Herr Nicolai verlässt um 19:35 Uhr die Beratung, damit sind noch   11 stimmberechtige Mitglieder   anwesend.

 

Information Frau Schaller:

Der Stadt liegt ein Antrag zur Einrichtung einer hochmodernen Praxis für Augenheilkunde in der Wendischen Straße 12 und 13 vor. Es werden 8 Arbeitsplätze geschaffen, mit 2 Fachärzten.

 

Herr Hedrich:

Umzug des Medizinischen Zentrums Zeitz-Ost in die von-Harnack-Straße.

Bestreben war, das Medizinische Zentrum am Standort Zeitz-Ost zu halten. Herr Hedrich möchte wissen, was der OB unternimmt den Standort Zeitz-Ost zu erhalten?

Herr Thieme bemüht sich seit Jahren darum, dass das MVZ in Zeitz-Ost verbleibt. Es wurden Wohnungsgenossenschaften eingeschaltet. Es wurden über die Wirtschaftsförderung Flächen gesucht. Es gab das Bemühen den „Platz der Deutschen Einheit“ an das MVZ „Dreiländereck“ zu verkaufen. Diese Bemühungen sind leider gescheitert, weil der Kaufantrag zurückgezogen wurde. Grundsätzlich wird sich die Stadt Zeitz weiter bemühen das Grundstück „Platz der Deutschen Einheit“ an das MVZ zu veräußern, damit sich das MVZ am Standort Zeitz-Ost niederlassen kann.

 

 

Frau Späte:

  1. Auf der Homepage der Stadt Zeitz wird die Vermietung von Räumlichkeiten veröffentlicht. Dort ist eine Tabelle hinterlegt, wer für welche Immobilie zuständig ist und wie hoch die jeweilige Nutzungsgebühr ist. Frau Späte regt an, diese Aufstellung bezüglich der Nutzungsgebühr zu prüfen.
  2. Öffentliche Aushänge bezüglich öffentliche Kostenfestsetzungsbescheide, die die jeweiligen betroffenen Bürger nicht erreichen. Frau Späte möchte wissen, ob Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen?

Herr Thieme weist darauf hin, dass dies eine öffentliche Zustellung ist, wenn uns keine Adresse des Betroffenen vorliegt. Diese Forderungen dienen dazu, erstens das Gebäude zu erhalten und zweitens ist die Zwangsversteigerung zu beantragen. Die öffentlichen Aushänge sind also eine notwendige Maßnahme der Stadt.

  1. Zeitungsartikel bezüglich Ablageorte Windeln – Ordnungsamt.

Frau Weber informiert, dass die Angelegenheit bereits erledigt ist.