Auszug - Parkordnung der Stadt Zeitz
Sitzung des Ordnungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ordnungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 21.01.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0118/19 Parkordnung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Den Ausschussmitgliedern wurden folgende Austauschblätter vorgelegt:
Beschlussvorlage Parkordnung der Stadt Zeitz:
- Seite 2 und 3 der Begründung
- Anlage Parkordnung komplett
Beschlussvorlage Parkraumbewirtschaftungskonzept:
- Seiten 2, 14, 15 und 19 des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Frau Weber und Frau Vincenz machten Ausführungen zu den zwei Vorlagen, besonders die Änderung der Parkordnung, da der Parkscheinautomat Besenstraße defekt und eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Frau Vincenz wies noch einmal darauf hin, dass Handy-Parken rechtlich nur dort möglich ist, wo auch ein Parkscheinautomat steht.
Herr Nicolai informierte die Ausschussmitglieder über dem ihm vorliegenden Antrag der Fraktion Zeitz 21 und verlas diesen:
Änderungsantrag zu TOP 8 Park- und Gebührenordnung der Stadt Zeitz
§2 Gebührenpflichtige Parkplätze sind zu ergänzen mit:
..durch einen Parkscheinautomaten und einer Handy APP/SMS/Anruf geregelt:
Altmarkt (gesamte Fläche), Klosterkirchhof, Roßstraße, Steinsgraben
§3 Satz 2 ist zu streichen
§ 4 Gebührensätze ist wie folgt neu zu formulieren:
Für die genannten Parkplätze wird eine Parkgebühr von 0,50 € je angefangene halbe
Stunde erhoben. Die erste halbe Stunde ist auf allen gebührenpflichtigen Parkplätze
kostenfrei. Ein Tagesticket kostet 4 €
Auf dem Parkplatz Steinsgraben gibt es die Möglichkeit für ein Monatsticket. Ein
Monatsticket kostet 25 €. Ermäßigt für Schüler 7,50 €
In der Diskussion zu den beiden Beschlussvorlagen wurden die Anfragen der Ausschussmitglieder durch die Verwaltung beantwortet.
Herr Eckel stellte die Frage zum Parkverhalten – Ist es möglich, die einzelnen Parkdauern je Parkkarte zu filtern?
► Antwort der Verwaltung: Dies ist nicht möglich.
Herr Eckel, Dr. Müller, Herr Neitz und Herr Worms befürworteten seitens ihrer Fraktionen die beiden Vorlagen.
Herr Nicolai stellte den oben aufgeführten Antrag der Fraktion Zeitz 21 zur Abstimmung:
Abstimmung: 1 Ja-Stimmen / 3 Gegenstimmen / 3 Stimmenthaltungen
► Somit ist der Antrag abgelehnt.
Anschließend stellte Herr Nicolai die Beschlussvorlage Parkordnung der Stadt Zeitz mit den Änderungen der Verwaltung entsprechend der Austauschblätter zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Aufhebung der Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010 und die Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011.
- Den Erlass der Park- und Parkgebührenordnung der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |