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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Vincenz erläutert die beiden zur Wahl stehenden Varianten hinsichtlich der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot.


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.


Die Variante 1 (Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz, inklusive Ortsteile) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Ortschaftsrat schlägt vor, dass direkte Abgabestellen vor Ort geschaffen werden sollten. Dann könne auch einem Verbrennungsverbot in den Ortsteilen zugestimmt werden

 

 

Die Variante 2 (Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt Zeitz) der Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot

wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Thomas Zimny weist Frau Vincenz darauf hin, dass am Teich im Wiesenweg Gartenabfälle abgelegt wurden.

 

Frau Vincenz verlässt die Sitzung.