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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Köstler bringt zur Kenntnis, dass es nach einem Verbrennungsverbot wahrscheinlich häufiger zu unsachgemäßem Verbrennen kommt oder die Reste in die Umwelt ausgeliefert werden. Zudem ist er der Meinung, dass ein gemeinsamer Beschluss als Stadt gefasst werden sollte und es nicht nur ein Verbot für ausgewählte Gebiete geben sollte.

Herr Fuckner ist grundsätzlich gegen das Verbrennen. Allerdings werden viele Gärten von älteren Leuten bewirtschaftet. Eine Bedingung für solch ein Verbrennungsverbot könnte sein, dass man einen Container zum Sammeln der Astschnitte für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellt, damit die Gärten nicht aufgegeben werden. Herr Ham schließt sich der Meinung einer Alternative an.

Frau Rothe schließt sich ebenfalls an, da es möglich sein kann, dass viele gar kein Auto besitzen und zusätzlich ein hoher Kraftstoffverbrauch und der damit verbundene Emissionsausstoß steigen würde. Eine Alternative wäre zwar ein Container, allerdings würde dort Müll mit drin landen und ist demnach nur mit einer Kontrolle möglich. Stattdessen könnte man auch die Überwachung der Verbrennungen verschärfen, sodass eine starke Rauchentwicklung vermieden werden könne.

Frau Dölz schlägt eine Anmeldung des Grünschnitts (mit Angabe der Masse) vor, welcher gesammelt in einem Gefäß wieder abgeholt werden könnte.

Herr Forner ist generell für das Verbot und findet die genannten Alternativen gut. Allerdings wäre eine Überwachung der Container sicher nicht möglich. Stattdessen könnte man auch Unternehmen suchen, welche den Grünschnitt schreddern können.

Herr Meinecke bringt ein, dass ein zentraler Punkt durch das hohe Alter auch nicht die beste Lösung sei.

Herr Saar fügt die Idee, dass es einen zentralen Tag für das Verbrennen gibt, hinzu. Auf dem Wertstoffhof müsse man außerdem mit Grünschnitt in Säcken Stufen hochlaufen. Man könne auch die Container in den Boden einlassen, um eine bessere Handhabung zu erzielen.

Herr Ham schlägt vor das Thema nochmals im Stadtrat anzusprechen.


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Ortschaftsrat Theißen gibt demnach seine Empfehlung für die Variante I, das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz.