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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/65/0158/20 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Ham erläutert zunächst den Sachverhalt und sagt, dass die Fläche laut Flächennutzungsplan kein Gewerbe mehr ist. Die Mibrag möchte sich neuorientieren und eine andere Art der Energieerzeugung nutzen. Es wurde schon ein Schreiben an die Nachbarschaft geschickt. Die Solarzellen sollen eine geringe Blend- und Reflexionswirkung haben. Außerdem würde auch eine Ersatzpflanzung erfolgen.

Herr Fuckner findet die Idee grundsätzlich gut. Allerdings wäre das Gebiet ca. 300 Meter vom Ortskern entfernt. Die Fläche wäre nicht die richtige und es würde nicht ins Ortsbild passen.

Herr Saar schließt sich der Meinung an und meint, die Mibrag hätte auch andere Möglichkeiten. Grundsätzlich ist die Idee aber gut. Auf die Meinung der Anwohner komme es am meisten an.

Herr Forner bringt den Vorschlag, das Gebiet zum Beispiel mit einer grünen Wand zu umgrenzen, um die Ansicht aufzuwerten.

Herr Köstler findet den gewählten Platz gut, da er etwas außerhalb vom Ortskern liegt und hat auch grundsätzlich nichts dagegen. Schließlich dient die Fläche als Testfläche und wird sinnvoll genutzt.

Frau Dölz fügt hinzu, dass die Verwaltung der Mibrag auf die Grundstücke mit den Häusern schauen würde, wenn dort welche gebaut werden würden.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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