Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||
TOP: | Ö 2 | ||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mo, 09.03.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:30 - 19:15 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Eckel verweist auf die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Zur Beschlussfähigkeit:
Alle stimmberechtigten Stadträte*Innen sind anwesend.
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ist beschlussfähig.
Der sachkundige Einwohner, Christopher Baumann wird durch den stellv. Ausschussvorsitzenden mit Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren
Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“
Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.
Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wird in Papierform ausgereicht.