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Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Eckel verweist auf die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung fest.

 

Zur Beschlussfähigkeit:

Alle stimmberechtigten Stadträte*Innen sind anwesend.

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ist beschlussfähig.

 

Der sachkundige Einwohner, Christopher Baumann wird durch den stellv. Ausschussvorsitzenden mit Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:

 

 „Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik

 Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine

Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren

Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.

Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wird in Papierform ausgereicht.