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Auszug - Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0161/20 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers macht einige Erläuterungen zum bisherigen Ablauf (Vorberatungen, Beteiligungen usw.) des Erstellungsprozesses zum ISEK. Eine Beschlussfassung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept im Stadtrat ist gemäß § 171 b BauGB erforderlich.

 

Herr Jacobs, Timourou Wohn- und Stadtraumkonzepte aus Droyßig informiert nochmals detailliert über den aktuellen Stand des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Herr Jacobs verweist u. a. auf das neu eingefügte Kapitel 7 im ISEK und erläutert dies ausführlich.

 

Die umfangreichen Hinweise und Anfragen von Herrn Nicolai werden durch Herrn Jacobs bzw. Herrn Villiers beantwortet.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt :

 

Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten

Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz  (ISEK) mit  besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und  CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html

Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0