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Auszug - Anfragen sowie Informationen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Exler verweist auf die vorab versandten Informatioen aus dem Fachbereich Technisches Zeitz hin.

 

Desweiteren hatte Herr Exler vorab zwei Fragen an Herrn Immisch gesendet und bittet um Beantwortung:

1.  Sachstand bzgl. der Fußgängerüberwege am Kalktorkreisel.

Liegt bereits eine Genehmigng durch den Burgenlandkreis vor und wie setzt die Verwaltung diese Maßnahme um?

 

Antwort Herr Immisch:

Baulastträger ist die Landesstraßenbaubehörde, da von den 5 Einmündungen 3 als Bundesstraße klassifiziert sind (Kalkstr., Weberstr, Altenburger Str.). In diesem Verhältnis wurden damals auch die Baukosten im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung aufgeteilt.

Für die vom Seniorenbeirat geforderten Fußgängerüberwege an allen Einmündungen hat die zuständige Verkehrsbehörde (BLK) damals die verkehrsrechtliche Anordnung verweigert.

Im Nachgang wurde durch den Burgenlandkreis für den Weg der Schüler des Gymnasiums in der Humboldtstraße zum Schulbus (Haltestelle in der Altenburger Str.) an der Einmündung Lindenplatz ein Fußgängerüberweg als Provisorium eingerichtet und später mit Beleuchtung nachgerüstet.

 

Bei einem Abstimmungstermin bei der Landesstraßebaubehörde in Halle, an dem auch der Oberbürgmeister teilnahm, wurde durch LSBB mitgeteilt, dass durch die Verkehrsbehörde BLK eine weitere verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt mit dem Inhalt, an allen 3 Bundesstraßen Fußgängerüberwege baulich zu installieren. Die Stadt Zeitz sei nach Straßengesetz verpflichtet, hiervon 60 % der Kosten zu tragen.

Da es sich hier insgesamt um Kosten in Höhe von 100 – 150,- T€ handeln soll, wird dies durch die Stadt Zeitz noch geprüft.

Auch an dem Provisorium (Schulweg) soll sich die Stadt noch nachträglich beteiligen.

 

 

2. Bekanntgabe durch die Koalition in Magdeburg zur Abschaffung der

Straßenausbaubeiträge – Es sollen pro Jahr 10 Millionen € bereitstehen.

Wieviel hat uns in der Vergangenheit (z. B. Weißenfelster Str) ein km Straßenbau gekostet?

 

Antwort Herr Immisch:

Die Weißenfelser Straße ist kein signifikantes Beispiel, da der bauliche Aufwand hier durch die große Breite, Grünstreifen, Radweg, Bushaltestellen sehr hoch ist, der Prozentsatz der Umlage nach unserer Straßenausbausatzung allerdings zumindest für Fahrbahn relativ gering ist. Grund hierfür ist die Einstufung als Straße mit starken überörtlichen Verkehr.

Die Baukosten (nur Straßenbau ohne Kanal) betrugen ca. 2,6 Mio €, die erwartete Einnahme an Straßenausbaubeiträgen davon 780,-T€. Bei einer Ausbaulänge von ca. 1,3 km ergeben sich hierbau Baukosten von rund 2 Mio € je Kilometer.

Der von Herr Exler erwähnte Zeitungsartikel „Land zahlt Straßenbau für Anlieger“ ist daher etwas irreführend, denn das Land übernimmt nicht die Beitragspflicht der Anlieger, sondern muss die entstehende Finanzierungslücke beim Straßenbau – bei der erwähnten Weißenfelser Straße die 780,- T€ z. B. durch Fördermittel kofinanzieren.

So gesehen sind die 10 Mio € Zuschuss des Landes sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, dass es in Sachsen-Anhalt auch Städte wie z. B. Magdeburg, Halle, Dessau gibt mit einem größeren Investvolumen beim Straßenbau als Zeitz.

Derzeit existiert kein Landesförderprogramm für den Kommunalen Straßenbau, allerdings wurde die Investitionspauschale für die Stadt Zeitz um 604,- T€ angehoben, um damit die Finanzierung Straßenbaumaßnahmen zu unterstützen.

 

 

Herr Stahn fragt nach dem aktuellen Stand zum Verkauf der Bahnhofspost?

Herr Meinecke: Es erfolgte eine Ausschreibung (Fristende 28.02.2020). Es haben sich 3 Interessenten beworben, durch diese muss ein detailliertes Nutzungskonzept vorgelegt werden.

Her Thieme ergänzt, dass die Entscheidung über den Verkauf im Finanzausschuss unter Berücksichtigung von 3 Aspekten erfolgt:

- Kaufpreis

- Nutzungskonzept  

- Umfang und Ausgestaltung der Investitionsverpflichtung.

 

 

Herr Exler fragte weiterhin an, ob der vorhandene Fußweg Nonnewitz über neuen Kreisel zum Sportplatz Theißen wieder benutzbar wird?

Herr Villiers informierte, dass durch das Land eine Planfeststellung im Auftrag des Bundes durchgeführt wurde. Die Stadt Zeitz wurde als betroffene Gemeinde angehört und im Rahmen der Stellungnahme an das Landesverwaltungsamt wurde durch die Stadt ein barrierefreier Gehweg gefordert. Durch den Baulastträger wurde dies jedoch nicht umgesetzt.

Durch die Stadt Zeitz wird versucht, dies im Rahmen von Nachforderungen zu erreichen.

Ergänzend wird durch Herrn Immisch erläutert, dass aufgrund der Stellungnahme der Stadt berücksichtigt wurde, dass die Brücke so ausgelegt wurde, dass der Rad-/Gehweg nachträglich gebaut werden kann.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 9- Informationen aus dem FB (103 KB)