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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Weber erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage zum Verbrennungsverbot.

 

Herr Hedrich machte noch einige ergänzende Erläuterungen und favorisierte das Verbrennungsvebot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz.

 

Frau Späte stellte den Antrag, die Varianten 1 und 2 getrennt abzustimmen.

 

Sie bemängelte die Beratungsfolge, da vor dem Ordnungsausschuss noch nicht alle Ortschaftsräte angehört wurden.

 

Weiterhin müssten bei der Variante 2 für die exakten Flurstücke angegeben werden – gehört Zangenberg zur Kernstadt.

Diese Klärung soll seitens der Verwaltung bis zum Hauptausschuss erfolgen.

 

Herr Worms stellte den Antrag, die Abstimmung komplett auszusetzen, bis alle Ergebnisse der Anhörungen der Ortschaftsräte vorliegen.

Er befürwortet das Verbrennungsverbot nur für die Kernstadt?

 

Frau Weber informierte bezüglich der Beratungsfolge, dass der Ordnungsausschuss kein beschließender Ausschuss ist. Bis zur Beschlussfassung durch den Hauptausschuss liegen alle Ergebnisse aus den Ortschaftsräten vor.

 

Nach weiterer Diskussion wurde der Antrag von Frau Späte – getrennte Abstimmung zu den Varianten 1 und 2 – zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen

    2 Gegenstimmen

    0 Stimmenthaltungen

    Somit ist der Antrag angenommen.

 

Herr Worms hat seinen Antrag zurückgezogen, da bis zum Hauptausschuss alle Anhörungen in den Ortschaften stattgefunden haben.

 

Herr Nicolai stellte die Variante 1 der vorliegenden Beschlussvorlage zur Abstimmung:


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses wurde die Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz nicht mehr zur Abstimmung gestellt.