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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Bürgerhaus Zangenberg
Ort: Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Der Ortschaftsrat stimmt dem Verbrennungsverbot in der Kernstadt Zeitz und der Ortschaft Zangenberg zu, wenn die nachstehenden erleichterten Bedingungen umgesetzt werden.

Aufstellen von Abroll-Containern zu festgelegten Zeiten (Herbst und Frühjahr) an den Gartenanlagen und kontrollierte Abfuhr des Grünschnittes. Für ältere Mitbürger und Bürger ohne Auto ist dies eine Erleichterung.   

 

Eine weitere Überlegung:

Im Wertstoffhof soll Grünschnitt ebenerdig abgelagert und mit Radlader kann Container beladen werden. Treppe ist für ältere Bürger schwer zu handhaben.

 

Beschluss VII/STR/32/0156/20 - Verbrennungsverbot 

 

Der Ortschaftsrat Zangenberg beschließt das ganzjährige Verbrennungsverbot für

Gartenabfälle für Variante 2: das Gebiet der Kernstadt und Ortschaft Zangenberg


Beschlusstext

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 


Abstimmungsergebnis zum Beschluss des Ortschaftsrates:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0