Auszug - Verbrennungsverbot
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 10.03.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Bürgerhaus Zangenberg | |||||||
Ort: | Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Der Ortschaftsrat stimmt dem Verbrennungsverbot in der Kernstadt Zeitz und der Ortschaft Zangenberg zu, wenn die nachstehenden erleichterten Bedingungen umgesetzt werden.
Aufstellen von Abroll-Containern zu festgelegten Zeiten (Herbst und Frühjahr) an den Gartenanlagen und kontrollierte Abfuhr des Grünschnittes. Für ältere Mitbürger und Bürger ohne Auto ist dies eine Erleichterung.
Eine weitere Überlegung:
Im Wertstoffhof soll Grünschnitt ebenerdig abgelagert und mit Radlader kann Container beladen werden. Treppe ist für ältere Bürger schwer zu handhaben.
Beschluss VII/STR/32/0156/20 - Verbrennungsverbot
Der Ortschaftsrat Zangenberg beschließt das ganzjährige Verbrennungsverbot für
Gartenabfälle für Variante 2: das Gebiet der Kernstadt und Ortschaft Zangenberg
Beschlusstext
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Abstimmungsergebnis zum Beschluss des Ortschaftsrates:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |