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Auszug - Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

 

Informationen der Ortsbürgermeisterin:

Der Tätigkeitsbericht des Oberbürgermeisters zur Stadtratssitzung am 05. Februar 2020 liegt vor und ist unter www.zeitz.de abrufbar.

 

Der Stadtrat Zeitz habe in seiner Sitzung am 27. Februar 2020 die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 und den dazugehörigen Haushaltsplan - Beschlussvorlage VII-STR-20-0101-19 beschlossen. Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2020 habe nicht ausgeglichen werden können.

Der Gesamtbetrag der Erträge belaufe sich auf 58.774.300 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen belaufe sich auf 62.659.500 Euro.

Aus diesen Festsetzungen ergebe sich ein Defizit von 3.885.200 Euro. Das wären 561.500.00 € weniger, als im ursprünglichen Plan für 2020 vorgesehen.

Da der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2018 nicht erreicht werden konnte, sei gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt worden, das für das Haushaltsjahr 2020 fortzuschreiben sei.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit sei auf 17.914.400 Euro und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sei auf 20.950.800 Euro festgesetzt worden. Zur Finanzierung stünden zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 148.300 Euro zur Verfügung. Zur Deckung sei eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.888.100 Euro vorgesehen.

 

Nachdem in der Grundschule Schnaudertal die langjährige Schulsekretärin Frau Maritta Gitzel aus Bröckau in den Ruhestand verabschiedet worden sei, habe zum 02.12.2019 Frau Busch die Stelle der Schulsekretärin eingenommen.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021 / 2022 für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz erfolgte für die Grundschule „Schnaudertal“ im OT Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz, am Montag, dem 17.02.2020 für den Bereich der Ortsteile Kayna, Lindenberg, Mahlen, Roda, Zettweil, Geußnitz, Wildenborn, Würchwitz, Bockwitz, Lobas, Loitsch, Suxdorf und Stockhausen.

Von Sorgeberechtigten, deren Kinder in diesem Einzugsgebiet leben, seien 27 Kinder angemeldet worden.

Alle Kinder, die bis zum 30.6.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren 01.07.201430.06.2015) werden mit Beginn des Schuljahres 2021 /2022 schulpflichtig und sind durch die Sorgeberechtigten zum Schulbesuch an der Schule ihres Hauptwohnsitzes anzumelden. Kinder, die bis zum 30.06.2021 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Es gilt das gleiche Anmeldeverfahren. Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig.

 

Die Stadt Zeitz habe den Stadtrat über den aktuellen Sachstand bei der Umsetzung des „DigitalPakt Schulen“ informiert. Die Informationsvorlage VII/STR/40/0165/20 sei im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 09.03 2020 beraten worden.

Aktueller Sachstand Umsetzung DigitalPakt Schulen

Informationsvorlage VII/STR/40/0165/20

Gesetzliche Grundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) – RdErl. des MB vom 17.09.2019

1.) Rechtsgrundlagen / Verfahren

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 137,5 Mio. € zur Verfügung, davon 123 Mio. € für öffentliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und für Träger von Pflegeschulen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme mit den Schwerpunkten Schulgebäude-/ -geländeverkabelung und -vernetzung bzw. schulisches WLAN, also die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Endgeräte sind nur förderfähig, wenn in der Schule die infrastrukturellen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Grundlage für die Beantragung ist ein technisch-pädagogisches Konzept. Investive Begleitmaßnahmen wie projektvorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind förderfähig. Dagegen werden Ausgaben für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen nicht gefördert.

Alle Schulträger im Land erhalten ein Budget, das auf den jeweiligen Schülerzahlen beruht – die Stadt Zeitz bei 1.340 Schülern eine Fördersumme 685.138 €. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 10 v. H. Demzufolge betragen die förderfähigen Gesamtausgaben für die Stadt Zeitz 761.200 €.

Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Antragsannehmende Stelle ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA). Antragsbearbeitende Stelle und Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Die Anträge müssen bis spätestens zum 30.06.2021 gestellt werden.

Die Schulträger mit mehreren Schulen müssen sicherstellen, dass mit dem Gesamtbudget für alle Schulen oder Standorte die Mindeststandards für die digitale Vernetzung und Verkabelung entsprechend den Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen gewährleistet sind.

2.) Umsetzung in der Stadt Zeitz

2.1. Veranschlagung im HH-Plan 2020 und Folgejahre

Die Planung soll in 2 Phasen aufgeteilt werden:

  • 2020 Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte und Sekundarschule III, Sekundarschule Am Schwanenteich,
  • 2021 Grundschulen Rasberg, Kayna und Nonnewitz.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist wie folgt vorgesehen:

  • 2021 Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte und Sekundarschule III,
  • 2022 Sekundarschule Am Schwanenteich und Grundschule Rasberg
  • 2023 Grundschulen Kayna und Nonnewitz.

Die Planung dient jeweils als Grundlage für die Fördermittel-Beantragung. Das heißt, dass in 2020 die Anträge für die Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte, Sekundarschule III und die Sekundarschule Am Schwanenteich gestellt werden sollen. In 2021 sollen die Anträge für die Grundschulen Rasberg, Kayna und Nonnewitz folgen.

Außen vor gelassen wurden die Grundschulen Bergsiedlung und Elstervorstadt, weil diese bereits über die IKT-Richtlinie in den Jahren 2018/2019 IT-mäßig ausgestattet wurden. Die Grundschule Zeitz-Ost und die Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III wurden in die erste Phase der Beantragung aufgenommen, weil an diesen Schulen große Sanierungsvorhaben über EFRE bzw. Schulinfrastruktur im Jahr 2020 beginnen bzw. vorbereitet werden.

Die Aufteilung der Mittel je Schule erfolgte auf der Basis der Schülerzahlen und kann der Anlage entnommen werden.

2.2. Umsetzung der Maßnahmen

Die Federführung für die Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde dem Fachbereich Soziales übertragen (pädagogisch- didaktische Konzepte, Koordination). Die Bearbeitung des Projektes soll unter Hinzuziehung des FB Zentrale Dienste – SG EDV (technisches Konzept, Betriebs-, Nutzungs- und Datensicherheitskonzept, Beschaffungskonzept, Betriebs- und Service- Konzept)und des FB Technisches Zeitz, SG Hochbau und Gebäude- und Flächenmanagement (Infrastruktur, technische Voraussetzungen, Stromversorgung) erfolgen. Als externer Partner ist momentan die KID Magdeburg vorgesehen. Entsprechende Angebote zur Übernahme einzelner Leistungen, wie z. B. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, Unterstützung bei der Erstellung des technisch-pädagogischen Konzepts, sind in der Stadt Zeitz am 21.02.2020 eingegangen und werden geprüft. Ein Angebot zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung von schulinterner, strukturierter Verkabelung soll nachgereicht werden. Ein vorbereitendes Gespräch dazu hat am 05.02.2020 stattgefunden. – Anlage.

 

In Mahlen sei nach dem Einbau der Löschwasserzisterne im Sommer 2019, der Transport des Erdaushubs des kontaminierten Bodens auf eine Deponie der Gefahrklasse DK II noch nicht erfolgt. Die darauf entfallenden Kosten von ca. 23.000,00 Euro müsse die Stadt Zeitz tragen. Wegen der Haushaltssperre Ende 2019 hätten die Mittel nicht mehr zur Verfügung gestanden. Die Entsorgung werde nunmehr beauftragt.

 

Am „Wanderweg Bahndamm, zwischen Kayna und Mahlen sei durch den Abtransport von Holz mit LKW-Sattelzügen aus dem privaten Waldstück „Hain“ erheblicher Schaden entstanden. Die Verwaltung sei darüber informiert worden und werde sich mit dem Besitzer der Waldflächen diesbezüglich in Verbindung setzen.

 

Auf dem Kleinfeldsportplatz im Gelände der Grundschule Kayna sei der Belag auf dem Kleinfeldfußballplatz und auf der Laufbahn derart abgenutzt, dass es im Sportunterricht bereits zu Unfällen (Hautabschürfungen) gekommen sei. Die mit grobem Kies gebaute Schicht unter dem Belag komme bereits großflächig zum Vorschein. Hier sei durch die Verwaltung kurzfristig eine fachgerechte Erneuerung des Sportbelages zu planen und zu beauftragen.