Inhalt

Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Die Ortschaftsräte diskutieren über beide Varianten. Dabei werden folgende Argumente ausgetauscht:

  • In einer Gebietskörperschaft solle es keine unterschiedlichen Regelungen zum Verbrennen von Gartenabfällen (Astschnitt) geben.
  • Eine Möglichkeit wäre, das Verbrennen einmal im Jahr zu erlauben – statt bisher zweimal (im März und Oktober) – laut § 3 der VerbrVO des Burgenlandkreises.
  • Das Verbrennen von Astschnitt sei in den letzten Jahren rückläufig. Leider entstünden immer wieder erhebliche Geruchsbelästigungen durch unsachgemäßes Verbrennen.
  • Die Einhaltung bzw. Kontrolle der VerbrVO BLK obliege der Ordnungsbehörde des Burgenlandkreises. Das habe sich wiederholt als schwierig erwiesen.
  • Größere Mengen Astschnitt könne man auf der nahe gelegenen Deponie Nißma entsorgen.
  • Der Beschlusstext ist dahingehend ungenau, als der Burgenlandkreis in der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK) vom 10.09.2007 bei den geltenden Ausnahmegenehmigungen im § 4 „Örtliche und zeitliche Einschränkungen“, die jeweiligen Gemarkungsgrenzen anführe.

 

Die Ortsbürgermeisterin kritisiert, dass der Beschlusstext nicht eindeutig mit Ja oder Nein abgestimmt werden könne. Dies sei beim Verfassen von Beschlusstexten durch die Verwaltung zukünftig zu berücksichtigen. Sie schlage deshalb eine getrennte Abstimmung zu Variante 1 und danach zu Variante 2 des Beschlusstextes vor.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.


Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt auf Variante 1.

Eine weitere Abstimmung zu Variante 2 entfällt damit.

 

Anhörung:

Der Ortschaftsrat Kayna empfiehlt die Variante 1. der Beschlussvorlage VII/STR/32/0156/20 dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung.