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Auszug - Baumaßnahmen in der Ortschaft 2020 - Sachstandsbericht / Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

Die Ortsbürgermeisterin trägt den per E-Mail am 11.03.2020 übermittelten Tätigkeitsbericht des Sachgebietes Gebäude -und Flächenmanagement vor:

Technischer Bereich

Sturmschaden

Nach dem Sturmereignis Sabine mussten wieder Schäden an mehrere Dachflächen verzeichnet werden (z.B. Barbarossastraße 2, 4, 5, 6 und Bahnhofstraße 7)

Die Meldungen an den Versicherer sind erfolgt und die Reparaturen zum großen Teil bereits erfolgt

Bauhof

Durch die Gemeindearbeiter wurden Baumpflege- und Rückschnittarbeiten an Sträuchern in der gesamten Ortschaft durchgeführt, an den beiden Schwerpunkten Bahndamm und der Straße nach Würchwitz wird das Schnittgut noch beseitigt.

Der Anbauhäcksler des Bauhofes befindet sich aufgrund einer Havarie derzeitig in der Werkstatt im OT Geußnitz.

Auf dem Schulgelände, am alten Bahndamm und am „Maiweg“ mussten ca. 20 Bäume, überwiegend Birken und Pappeln, wegen Trockenschäden gefällt werden.

In Absprache mit dem Sachgebiet Grünes und Baumschutz wurden zwei Hinweisschilder am „Maiweg“ aufgrund der großen Baumschäden in diesem Bereich durch die Gemeindearbeiter aufgestellt.

Auf dem Schulhof der Grundschule wird ein Metallzaun an Stelle der Eibenhecke durch die Gemeindearbeiter errichtet. Im Anschluss wird die entstandene Fläche durch die Mitarbeiter des SG 656 neu gestaltet.

Die Aufräumarbeiten auf dem Gelände des Bauhofes in der Barbarossastraße werden weiter fortgeführt, die eingelagerten Stadtmöbel aufgearbeitet und gestrichen.

Im Monat März werden außerdem zwei Friedhofseinebnungen in Kayna durchgeführt.

Grundschule

Durch den krankheitsbedingten Ausfall einer Reinigungskraft sind die Reinigungsleistungen für die Grundschule weiterhin an eine Reinigungsfirma beauftragt worden.

Die Installation der Notbeleuchtung sowie die Erneuerung der Elektrik (Ing.-Planungsleistung) sind in diesem Jahr vorgesehen.

Rotkäppchenschule

Nach denkmalrechtlicher Genehmigung erfolgt die Erneuerung der Terrazzotreppe (beide Stufen) vor dem Gebäudezugang.

Kita

Die Reparatur der Gartentür ist erfolgt.

 

Im Bereich der als Umleitungsstrecke ausgewiesenen Straße „Kirchplatz“ / Rittergut und Pfarramt in Kayna habe die Baufirma am 10./11.03.2020 Baumaterial (Splitt und Sand) direkt auf der Fahrbahn gelagert. Das sei grob fahrlässig, da die Strecke in beiden Richtungen rege befahren werde (Zu- und Abfahrt zu Kindergarten / Grundschule und für Anlieger Pfalzstraße und Kirchplatz).

Frau Ortschaftsrätin Lippold-Horejsek habe ihr Unverständnis darüber mitgeteilt, dass der dortige Parkplatz der Kirchengemeinde derzeit überfahren werde und für die Fahrzeuge der Diakonie-Sozialstation nicht mehr voll nutzbar sei. Als Fußgänger - und diese Strecke werde von Kindern / Schülern und Bürgern rege genutzt, habe man zudem im Bereich der Einmündung (Treppe zur Kirche) keine Chance auszuweichen, weil die Kurve in Richtung Pfalzstraße sehr unübersichtlich sei.

Die Stadt Zeitz, SG Tiefbau sei direkt darüber unterrichtet worden und habe umgehend reagiert. Das gelagerte Baumaterial sei sofort entfernt worden.

 

Wegen der beabsichtigten Sicherung und Sichtbarmachung des Brunnens „Riittergutsborn“ in Kayna - Barbarossastraße habe die Ortsbürgermeisterin am 05.03.2020 per E-Mail Fotos und Lagepläne des im Jahr 2016 aufgefundenen Brunnens an die Stadtverwaltung Zeitz, FB Technisches Zeitz, SG Tiefbau übersandt, mit der Bitte um Unterstützung bei der Ermittlung der entstehenden Baukosten für dieses Vorhaben.

Es sei im Mai 2016 besprochen worden, im Zuge der Verlegung der Schmutzwasserkanalisation in dieser Straße den Brunnen nach oben hin wieder zu öffnen (Aufbringen eines Brunnenrings) und diesen dann - wie im OT Lindenberg - sichtbar zu machen.

Der Heimatverein Barbarossa Kayna würde sich ggf. dieser Aufgabe in enger Absprache und in Zusammenarbeit mit der Stadt Zeitz, SG Tiefbau annehmen.

 

Herr PD Dr. habil. Matthias Becker, Referatsleiter im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Landesmuseum für Vorgeschichte - in Halle (Saale) habe am 29.04.2016 Folgendes mitgeteilt:

Brunnen Kayna

(…) heute Morgen fand ein Ortstermin an dem bei Bauarbeiten entdeckten Brunnen in der Barbarossastraße, Kayna, statt.

Als Befund ergibt sich eine aus Sandstein gesetzte Brunnenröhre mit aktuellem Wasserstand. Im unteren Bereich des Brunnens befinden sich Reste eines ehemaligen hölzernen Röhrenwerkes. Der Brunnen war mit zwei bearbeiteten Steinplatten abgedeckt.

Zur Vorbereitung der Dokumentation wurde bereits die Einmessung des Brunnens durch Redinet veranlasst. Die Dokumentation selbst soll in der kommenden Woche erfolgen. Die entsprechenden Abstimmungen erfolgen vor Ort. Basis ist die Vereinbarung zwischen den Stadtwerken Zeitz und dem LDA. Die zeitlichen Möglichkeiten sind nach Auskunft von Herrn Schlesinger im Bauablauf enthalten.

Im Rahmen des Ortstermins erhob sich die Frage nach dem weiteren Umgang mit dem Brunnen. Aus fachlicher Sicht soll der Brunnen nicht verfüllt werden. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, die Befahrbarkeit des Brunnens zu erhalten. Da jedoch eine Sicherung erfolgen muss, sind aus fachlicher Sicht verschiedene Varianten möglich

        Verschließen des Brunnens mit einer entsprechenden Platte und Schachtabdeckung;

        Verschließen des Brunnens in der beschriebenen Weise und oberirdische Markierung in geeigneter / abgestimmter Weise;

        Sicherung des Brunnens bei Offenhalten der Brunnenröhre.

Bei der letztgenannten Variante gebe ich zu bedenken, dass sich daraus zum einen die Eignungsprüfung des Bauwerkes und möglicherweise umfangreiche Arbeiten am Bestand des Brunnens selbst ergeben und diese Variante die dauerhafte Sicherung und Pflege nach sich zieht.

Die Entscheidung, welche der Varianten letztlich zum Tragen kommt, liegt nicht beim LDA, bedarf aber m.E. einer entsprechenden denkmalrechtlichen Festlegung.“

 

Die Birken am „Maiweg“ befinden sich seit Jahren in einem bedenklichen Zustand. Darüber sei bereits mehrfach gesprochen worden. Thomas Suk, Sachgebietsleiter Öffentliches Grün und Baumschutz im Fachbereich Technisches Zeitz habe per E-Mail am 11.02.2020 mitgeteilt, dass sich mittlerweile der Zustand der Bäume so verschlechtert habe, das dringender Handlungsbedarf bestehe. Durch das SG Gebäude- und Flächenmanagement sei deshalb der „Maiweg“ bereits aus Sicherheitsgründen gesperrt worden. Das Grundstück des „Maiweges“ habe lt. Flurkarte eine Breite von 3,8 m bis 2,8 m. Der Abstand der Baumreihen betrage allerdings etwa 4 bis 5 m. Zumindest eine der Birkenreihen stehe auf den angrenzenden privaten Waldflächen. Die einheitliche Bepflanzung des „Maiweges“ lasse aber vermuten, dass die Birken seinerzeit durch die Gemeinde oder in Abstimmung mit der Gemeinde gepflanzt worden wären. Falls die Gemeinde die Bäume gepflanzt habe, müsse die Stadt jetzt auch die Fällung der geschädigten Bäume vornehmen und eine Neupflanzung durchführen. Die Grundstückseigentümer würden dann entsprechend informiert und ggf. befragt, ob eine Bepflanzung auf den privaten Flächen wieder möglich sei.

Die Ortsbürgermeisterin habe in ihrem Fotoarchiv Fotoaufnahmen von ca. 1965 und Aufnahmen von alten Postkarten mit kolorierten Zeichnungen des mit Birken gesäumten Maiwegs von 1905 gefunden. Das lasse darauf schließen, dass die Birken seinerzeit durch die Gemeinde gepflanzt wurden. Sie werde Herrn Sachgebietsleiter Suk diese Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Halle habe mit Schreiben vom 17.02.2020 erneut um Stellungnahme zur 1. Ergänzung vom 31.03.2020 zur Tischvorlage vom 15.06.2017 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Zettweil-Nord der Starkenberger Quarzsandwerke GmbH & Co. KG gebeten.

Im Ergebnis des Scopingtermins am 15.06.2017 sei die geplante Erweiterungskontur aufgrund fehlender Konformität mit den Festlegungen des gültigen Regionalen Raumordnungsplans durch die Antragstellerin angepasst worden. Planungsrechtlich wäre für die Überplanung der in der Tischvorlage vom 15.06.2017 abgesteckten Vorhabenkontur vor der Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens ein Raumordnungsverfahren notwendig. Aus diesem Grund habe sich das Unternehmen dazu entschieden, eine wesentlich kleinere Fläche in das Planfeststellungsverfahren einzubringen, die sich ausschließlich auf raumordnerisch gesicherten Rohstoffflächen bewege. Die Vorhabenfläche für das Planfeststellungsverfahren Zettweil-Nord belaufe sich somit auf ca. 48,6 ha innerhalb der Grundeigenen Bodenschätze „Zettweil-Nord“ (Nr. VI-f-888/01) und „Zettweil-Nordost“ (Nr. VI-f-888/19).

 

Die Genehmigung des Sachlichen Teilplanes „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom 25.06.2019 (STp ZO 2019) sei durch Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle in der Mitteldeutschen Zeitung, am 05.03.2020, Seite 10, veröffentlicht worden.

„Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 25.06.2019 mit Beschluss-Nr. IV/16-2019 im Zuge der Planänderung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle 2010 den Sachlichen Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (vom 23.04.2015 (GVBl. LSA, S. 170), zuletzt geändert durch §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (GVBl. LSA S. 203)), beschlossen.

Mit Bescheid vom 12.12.2019 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt als oberste Landesentwicklungsbehörde diesen Sachlichen Teilplan gemäß § 9 Absatz 3 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt. (…)“

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist) öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Sachlichen Teilplans umfasst gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt den Burgenlandkreis, den Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Lutherstadt Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld, der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

In diesem Sachlichen Teilplan werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums für folgende Themen getroffen:

  • Festlegung der Grundzentren Bad Bibra, Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Droyßig, Freyburg (Unstrut), Gerbstedt, Gröbers, Helbra, Hettstedt, Hohenmölsen, Landsberg, Leuna, Lützen, Mansfeld, Mücheln, Naumburg Ortsteil Heilbad Bad Kösen, Nebra, Osterfeld, Querfurt, Röblingen am See, Salzmünde, Teuchern, Teutschenthal, Wettin-Löbejün Ortsteil Löbejün,
  • Festlegung der räumlichen Abgrenzung der jeweiligen Grundzentren,
  • Festlegung der räumlichen Abgrenzung des Mittelzentrums in den Städten Lutherstadt Eisleben, Merseburg, Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz,
  • Festlegungen zur Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge und
  • Festlegungen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels.

Die Bekanntmachung dieser Genehmigung erfolgt in den Amtsblättern Burgenlandkreis, Halle (Saale), Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz wird dieser Sachliche Teilplan wirksam.

Der Sachliche Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“, einschließlich seiner Festlegungskarte, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 Raumordnungsgesetz sowie der Umweltbericht mit der darin enthaltenden Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Raumordnungsgesetz können in der:

  • Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, An der Fliederwegkaserne 21 in 06130 Halle (Saale)
  • Kreisverwaltung des Burgenlandkreises, Dezernat II, Am Stadtpark 6 in 06667 Weißenfels
  • Stadtverwaltung Halle, Technisches Rathaus, Fachbereich Planen, Hansering 15 in 06108 Halle (Saale)
  • Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Fachbereich 1, Amt für Kreisplanung/ ÖPNV, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen
  • Kreisverwaltung des Saalekreises, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, SG Städtebau und Raumordnung, Domplatz 9 in 06217 Merseburg

kostenlos durch jedermann während der jeweiligen Öffnungszeiten und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich werden diese Unterlagen auch im Internet unter der Adresse www.planungsregion-halle.de zur elektronischen Einsichtnahme bereitgestellt.

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die damit verbundenen Rechtsfolgen wird gemäß § 11 Absatz 5 Raumordnungsgesetz hingewiesen.

Danach werden

  1. eine nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Raumordnungsgesetz beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 11 Absatz 3 Raumordnungsgesetz beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  3. eine nach § 11 Absatz 4 Raumordnungsgesetz beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der zuständigen Stelle (Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale)) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.“