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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

oder

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

 

Es wird über beide Varianten abgestimmt.

 

 

Variante 1: Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Die Variante 1 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             5

Stimmenthaltungen:          0

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich einstimmig gegen ein

Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz aus.

 

 

Variante 2: Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Die Variante 2 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:  6

Davon anwesend:            5

Ja-Stimmen:               0

Nein-Stimmen:             4

Stimmenthaltungen:          1

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:       0

 

D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich mehrheitlich gegen ein

Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz aus.