Auszug - Verbrennungsverbot
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 19.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für
Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
oder
Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
zu erwirken.
Es wird über beide Varianten abgestimmt.
Variante 1: Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz
Die Variante 1 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6
Davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 5
Stimmenthaltungen: 0
Von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich einstimmig gegen ein
Verbrennungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz aus.
Variante 2: Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz
Die Variante 2 wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 6
Davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 1
Von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
D.h. der Ortschaftsrat Würchwitz spricht sich mehrheitlich gegen ein
Verbrennungsverbot für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz aus.