Auszug - Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in städtischen Einrichtungen (mündlich)
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||
Datum: | Mo, 18.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:30 - 18:50 | ||
Raum: | "Capitol" Zeitz | ||
Ort: | "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz | ||
- Frau Besser informiert über die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus in den Kindertageseinrichtungen
Am 16.03.2020 wurden durch die 1. SARS-COV-2 - Eindämmungsverordnung alle Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen. In den Einrichtungen wurde eine Notbetreuung angeboten für betreuungsbedürftige Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben sowie für Kinder, die behindert oder auf Hilfe angewiesen sind. Zunächst mussten beide Erziehungsberechtigte des Kindes oder die Alleinerziehenden zum Bereich der kritischen Infrastruktur gehören bzw. vom Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, dass eine Unabkömmlichkeit besteht.
Die 1. Eindämmungsverordnung galt bis zum 24.03.2020. Durchschnittlich waren in allen Einrichtungen täglich 49 Kinder in der Betreuung. Die 2. SARS-COV-2 - Eindämmungsverordnung schloss sich dann für den Zeitraum 25.03. – 02.04.2020 an. Hier wurden die Bereiche der kritischen Infrastruktur erweitert und es war nicht mehr notwendig, dass beide Erziehungsberechtigte zum Bereich der kritischen Infrastruktur gehören, sondern nur noch eine Person. Hier war in den Kindertageseinrichtungen ein leichter Anstieg der Kinderzahl zu verzeichnen mit durchschnittlich täglich 51 Kindern. Seit dem 03.04. – 19.04.2020 galt die 3. Eindämmungsverordnung, welche die 2. Eindämmungsverordnung verlängert hat ohne wesentliche Veränderungen für den Bereich der Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Seit der 4. Eindämmungsverordnung vom 20.04.2020 bis zum 03.05.2020 wurde der systemrelevante Bereich erheblich ergänzt, wonach nur noch ein Erziehungsberechtigter danach berufstätig sein musste. Hier war ein wesentlicher Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen von vorher 65 auf 153 Kinder täglich. Seit dem 04.05. – 27.05.2020 gilt die 5. Eindämmungsverordnung. Hier wurden die Friseure, Kosmetiker usw. mit aufgenommen. Alle berufstätigen Alleinerziehenden hatten danach Anspruch auf die Notbetreuung. Somit werden nunmehr durchschnittlich 281 Kinder betreut.
Zusätzlich gibt es einen Erlass, welcher die Notbetreuung in den Tageseinrichtungen regelt. Folgende Regeln sind danach zu beachten:
- Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden, die Gruppenstärke darf nur eine
Größe von 12 Kindern im Kindergartenbereich betragen, im Grippenbereich nur 6
Kinder, im Hort 15 Kinder in einer Gruppe. Diese Gruppen müssen fest
zusammenbleiben und dürfen nur von festem Personal betreut werden. Es durfte nicht
mehr in Früh- und Spätdienstgruppen gearbeitet werden, so dass die Infektionsketten
immer nachvollziehbar sind. Das gab erhebliche Probleme beim Personal, da die
Öffnungszeiten weiter ab 5.30 bis teilweise 18.00 Uhr angeboten wurden.
Jede Einrichtung musste speziell für sich ein Hygienekonzept entwerfen.
In allen Einrichtungen werden die Kinder an der Eingangstür in Empfang genommen,
damit die Eltern so wenig wie möglich die Einrichtungen betreten. Unter bestimmten
Voraussetzungen werden auch die Kinder eingewöhnt. Hier darf nur ein
Erziehungsberechtigter das Kind begleiten.
Die Teams in den Einrichtungen haben die Maßnahmen sehr gut umgesetzt, die Eltern
reagieren sehr verständnisvoll.
Vorgesehen ist die Öffnung aller Kindertageseinrichtungen nach Pfingsten. Die
Betreuung soll weiter in festen Gruppen erfolgen. Hier wurden bereits die
Beschränkungen bei den Kinderzahlen zurückgenommen. Die Betreuung erfolgt weiter unter strengen Hygienevorschriften wie
z. B. Einhaltung der Abstände. Dazu ist vom Land ein weiterer Erlass angekündigt.
- Frau Gröschel informiert zu den Grund- und Sekundarschulen sowie Sportstätten
Nach Bekanntgabe der ersten Verordnung wurde zunächst das Augenmerk auf die Schaffung der Rahmenbedingungen gelegt, um den Schulbetrieb zu regeln.
Die Schulen mussten zunächst mit den notwendigen Infektionsmaterialien ausgestattet werden. Mit den zusätzlichen Verordnungen des Landes wurden an die Schulen Empfehlungen herausgegeben, um den Schulablauf zu organisieren. Die einzelnen Empfehlungen wurden von den Schulen unterschiedlich umgesetzt. Ein großes Diskussionsthema war das Tragen der Masken. Eine einheitliche Richtlinie für alle Schulen zum Schulbesuch gibt es nicht
In der Notbetreuung waren 11 Schüler in den Grundschulen, zwischenzeitlich ist die Anzahl auf ca. 60 gestiegen. Einzelne Schulen hatten gar keine Schüler in der Notbetreuung.
3. Frau Langenberg informiert zur Situation in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz
Vom 17.03. bis zum 06.05.2020 war die Stadtbibliothek für den Publikumsverkehr
geschlossen. Diese Zeit wurde von den Bibliotheksmitarbeiterinnen genutzt, um im
Ausleihbereich die Medien, Regale und andere Möbel sprichwörtlich vom „Bücherstaub“
zu befreien, die Regalordnung zu überprüfen und zu korrigieren, notwendige Medienpflege
durchzuführen und die Medienpräsentation durch Verschieben der Regalböden zu
verbessern.
Die Zeit wurde auch für die Vorbereitung von neuen Buchtiteln für den Lesesommer XXL
genutzt, d. h. pro Buch wurden 2 Fragen mit den Antworten herausgesucht.
Seit dem 07.05.2020 hat die Einrichtung vorübergehend
Mo und Do von 10:00 bis 16:00 sowie
Di und Fr von 14:00 bis 18:00 sowie den 1. Samstag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr
geöffnet. Das „Schnupperangebot“ der Onleihe nutzten insgesamt 8 Interessenten.
Die Veranstaltungen wurden erst einmal bis zum Juni abgesagt. Die
Literaturpräsentationen werden durchgeführt.
zur Situation im SG Soziales und Wohngeld
- laufende Wohngeldbearbeitung erfolgt ohne Besucherverkehr – die Abklärung sowohl mit
den Antragstellern, anderen Behörden als auch mit Betreuern über alle anderen Kanäle
(Post, Telefon, E-Mail) funktioniert gut und ohne Rückstau.
- aufgrund der Schließung der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr arbeitet der Soziale
Dienst momentan nur über alle anderen Kanäle (Post, Telefon, E-Mail). Der Sozialpass für
die Tafelküche und die Tafel selbst gilt fort; entsprechende Bescheide sind zum Sozialpass
ergänzend mitzunehmen (Alg II, Grundsicherung etc.).
Die Gratulationen des Oberbürgermeisters zu bestimmten Jubiläen werden postalisch
fortgeführt.
- Pressemitteilung zum Wohngeldanspruch für Kurzarbeiter und Selbstständige wurde am
23.04.2020 veröffentlicht. Daraufhin sind einige Anträge eingegangen; diese werden
fortlaufend mit bearbeitet. Ein stark gestiegenes Aufkommen an Wohngeldanträgen
aufgrund der Pandemie ist nicht zu verzeichnen.
zur Situation der Freibäder
- Momentan läuft die Vorbereitung der Freibadsaison in allen 3 Freibädern. In Vorbereitung
sind auch die Aufstellung der Nutzungsregeln und Hygienepläne, obwohl es noch keine
Terminvorgaben oder Handlungsvorschriften seitens des Landes gibt. Deshalb orientieren
wir uns aktuell am Pandemieplan der Dt. Gesellschaft für das Badewesen vom April 2020.
Die Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt in der 6. Eindämmungsverordnung zum
28.05.2020 bleiben abzuwarten.
- Frau Telle informiert aus dem Sachgebiet Kultur und Tourismus
- Verschieben von Veranstaltungen auf 2. Halbjahr 2020 oder 1. Halbjahr 2021
telefonische Auskünfte zu Kartenrückgaben
- Stornierung und Umplanung von Tagesprogrammen u. v. m.
- Umsetzen der Hygienevorschriften (nach Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung
der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt) im
Schlosspark Moritzburg Zeitz sowie Anpassung der Vorschriften auf die aktuellen
Verordnungen
- Prüfung der Verordnungen, Verfügungen u. Ä., die im Zusammenhang mit der
Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 stehen, auf
Umsetzbarkeit in den Objekten Erarbeitung von Hygienekonzepten
- Museum Schloss Moritzburg wird am 29. Mai 2020 geöffnet