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Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“   

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0206/20 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0206/0406/20:

Der Stadtrat beschließt:

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich in der Dietrich- Bonhoeffer- Straße, wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82 – „Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0