Auszug - Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | "Capitol" Zeitz | |||||||
Ort: | "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0209/20 Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupt-erschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |