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Auszug - Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sitzungsraum - im Erdgeschoss rechts - des Rathauses Kayna
Ort: kayna

Informationen der Ortsbürgermeisterin:

Am Freitag, dem 13. 03. 2020 – einen Tag nach der letzten Ortschaftsratssitzung sei habe die Landesregierung Sachsen-Anhalt Informationen, Anweisungen und Empfehlungen zum Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus bekannt gemacht:

 

Corona-Virus: Landesregierung beschließt Maßnahmepaket

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 119/2020 // Magdeburg, (Freitag) den 13. März 2020.

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sondersitzung ein Maßnahmepaket beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus im Land zu erschweren. "Die Landesregierung steht in enger Abstimmung mit dem Bund und den Kommunen in Sachsen-Anhalt. Ziel all unserer Bemühungen ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Gefahren, aber auch die Belastungen für Bevölkerung und Unternehmen dabei so gering wie möglich zu halten", erklärte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Ein Koordinierungsgremium zwischen Bund und Ländern wurde eingerichtet.

So werden die allgemeinversorgenden Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt aufgefordert, planbare Aufnahmen möglichst auszusetzen, um Aufnahmekapazitäten für Corona-Patienten bereit zu halten. Aktuell habe es höchste Priorität, das Gesundheitswesen auf die anstehenden Belastungen vorzubereiten, betonten Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Grimm-Benne dankte in diesem Zusammenhang insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitswesen für ihren Einsatz: Wir stehen gemeinsam vor einer großen Herausforderung.

Die Bundesregierung habe zugesagt, durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicherzustellen, dass die für die Krankenhäuser durch das Verschieben planbarer OPs entstehenden wirtschaftlichen Folgen durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden, bzw. Boni für zusätzliche Kapazitäten erfolgen, informierte der Ministerpräsident.

Zudem wurde beschlossen, von Montag, 16. März, bis einschließlich Montag, 13. April (Ende der Osterferien) Schulen und Kindertageseinrichtungen zu schließen. Die Dienstpflicht bleibt bestehen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung in den Grundschulen, den Horten und Kindertageseinrichtungen wird gesichert. "Es wird alles dafür getan, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil durch diese Situation entsteht. Wir stellen sicher, dass mehrere Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird es Möglichkeiten geben, die Abschlussprüfungen abzulegen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet", so Bildungsminister Marco Tullner.

Beratungsstellen wird empfohlen, statt persönlicher Beratungsgespräche möglichst andere Kommunikationswege zu nutzen.

Haseloff informierte darüber, dass Unternehmen, die durch die Ausbreitung des Virus in Schwierigkeiten kommen, mit Hilfen rechnen können. So habe der Bund Verbesserungen bei der Kurzarbeit und Liquiditätshilfen zugesagt. Sachsen-Anhalt werde bei der Bewältigung der Krise eng mit dem Bund zusammenarbeiten. Das gelte sowohl für die Ebene der Staatskanzlei wie auch hinsichtlich der Bereiche Gesundheit und Inneres.

Bisher gibt es in Sachsen-Anhalt 33 Infizierte (Stand: 11.30 Uhr), Kontaktpersonen werden konsequent unter Quarantäne gestellt, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und insbesondere auch betagte Menschen besonders zu schützen.

Zur Abstimmung wird es am Nachmittag auf Einladung von Haseloff eine Telefonschaltkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern in Sachsen-Anhalt geben.

 

Die Ortsbürgermeisterin habe durch öffentlichen Aushang, über die jeweils aktuellen Verordnungen der Landesregierung informiert.

Stadt Zeitz – Ortschaft Kayna - Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz wurde am 17.03.2020 mitgeteilt, dass „(…) aufgrund der aktuellen Situation und der damit verbundenen weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens, die uns täglich und stündlich erreichen, wir auch über die Durchführung der Sitzungen der Ausschüsse, des Stadtrates und der Ortschaftsräte nachdenken müssen. (…) Die Entwicklung ist jedoch aktuell so rasant, die Vorgaben der Bundesregierung, die durch das Land und den Kreis umgesetzt werden, werden immer restriktiver. Dabei wird vor allem das Ziel verfolgt, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus‘ unbedingt zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, auch sämtliche Sitzungen bis auf weiteres abzusagen. Die Sitzungsfolge wird fortgesetzt werden, sobald die Krise überwunden ist. Ich bitte um Ihr Verständnis. Christian Thieme, Oberbürgermeister.

 

Sprechstunden werden bis zur Aufhebung der entsprechenden Verordnung nicht stattfinden. Sie können mich zwecks Terminvereinbarung wie folgt erreichen:

Tel.: 034426 21230 // Fax: 034426 21235 // Mobil: 0160 90622995 // E-Mail: margarete-spaete@t-online.de // Mit der Bitte um Verständnis, Margarete Späte, Ortsbürgermeisterin in Kayna

 

INFORMATION - Stand: 17.03.2020, Burgenlandkreis.

Corona-Virus: Beratungstelefon für wirtschaftliche Anfragen.

Der Burgenlandkreis wird ab Mittwoch, den 18. März 2020, ein Beratungstelefon für wirtschaftliche Anfragen freischalten. Zahlreiche Unternehmen spüren die Auswirkungen der Corona-Krise. Ihnen fehlen Mitarbeiter, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen. Unternehmen beschäftigen auch Fragen bezüglich Liquiditätsengpässe oder notwendige Kurzarbeit. Um in dieser unübersichtlichen Situation Orientierung geben zu können, richtet der Burgenlandkreis über das Wirtschaftsamt eine Hotline für Unternehmer und Unternehmerinnen ein. Telefonnummern: 03445 73 2971 // 03445 73 2951. Ansprechzeiten ab Mittwoch, den 18. März 2020; montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr; freitags von 8 bis 15 Uhr. Daneben können Anfragen auch per E-Mail gestellt werden unter der E-Mail-Adresse: wirtschaftsamt@blk.de

Land Sachsen-Anhalt - Corona - Virus in Sachsen- Anhalt

Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst alle wichtigen Informationen und Hinweise zum Corona-Virus in Sachsen-Anhalt: https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/

 

Ausnahmeregelung wegen Corona-Pandemie

Innenministerium sichert Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien

Ministerium für Inneres und Sport - Pressemitteilung Nr.: 017/2020,

Magdeburg, den 24. März 2020

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und die daraus resultierende Pandemielage sorgen auch in Kommunen und Zweckverbänden für schwierige Situationen und beeinträchtigten die Entscheidungsfindungsprozesse der Gremien, zum Beispiel Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage.

Gemäß Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) des Landes Sachsen-Anhalt sind Entscheidungen der kommunalen Gremien durch Abstimmungen grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung zu treffen. Zur Sicherung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Gremien wird auch nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ab sofort bis zunächst zum 30. April 2020 bei dringenden Beschlussfassungen der kommunalen Gremien (Vertretung, beschließende Ausschüsse, Ortschaftsräte, Verbandsversammlungen von Zweckverbänden) folgende Regelung für zulässig erachtet:

Dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, können aufgrund der dynamischen Pandemielage ausnahmsweise in einem vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die bereits in Ausschüssen vorberaten wurden. Für die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens gelten ausnahmsweise keine inhaltlichen Beschränkungen. Neben den bisherigen bestimmten Bekanntmachungsformen ist für den Regelungszeitraum auch das Internet als förmliche Bekanntmachungsform für öffentliche Bekanntmachungen der Kommunen zugelassen.

Innenminister Holger Stahlknecht dazu: „Mit der Ausnahmeregelung sorgen wir dafür, dass die kommunalen Entscheidungsgremien gerade in dieser schwierigen Zeit vollumfänglich handlungsfähig bleiben. Durch vereinfachte schriftliche Verfahren können wichtige Entscheidungen zügig und verantwortungsvoll umgesetzt werden.“

 

Notwendige Eilentscheidungen wurden im vereinfachten schriftlichen Verfahren in einem Haupt- und Wirtschaftsausschuss und in einem Sonderstadtrat am 07.04.2020 getroffen. Dies betraf die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz - VII/STR/BM/0187/20.

Der Sitzungsdienst habe am 18.05.2020 die geänderte Sitzungsfolge für den Stadtrat und die Ausschüsse für den Monat Juni/Juli 2020 mitgeteilt. Die Sitzungen werden um eine Woche verschoben.

Die neuen Sitzungstermine sind:

Ausschuss

Sitzungstag – neu -

Uhrzeit

Sitzungsort

Bildungsausschuss

Montag

29.06.2020

17:00 Uhr

Capitol

Ordnungsausschuss

Dienstag

30.06.2020

17:30 Uhr

Capitol

Bauausschuss

Mittwoch

01.07.2020

17:00 Uhr

Capitol

Ortschaftsrat Kayna

Donnerstag

02.07.2020

19:00 Uhr

Rathaus Kayna

Finanzausschuss

Dienstag

07.07.2020

17:00 Uhr

Capitol

Betriebsausschuss

Mittwoch

08.07.2020

17:00 Uhr

Capitol

Hauptausschuss

Donnerstag

09.07.2020

17:00 Uhr

Capitol

Ältestenrat

Mittwoch

15.07.2020

17:00 Uhr

Friedenssaal

Stadtrat

Donnerstag

16.07.2020

17:00 Uhr

Klinkerhallen

Änderungen vorbehalten!

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen herzlich willkommen. Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem: http://www.ratsinfo-online.de/zeitz-bi. Um die weiterhin geltenden Abstandsregeln einzuhalten, werden gemäß Eindämmungsverordnung für die Gremiensitzungen folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt: • Die Stadt Zeitz erfasst alle anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste, die für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig ausgehändigt wird. Diese Daten werden spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung gelöscht. • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Covid-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen werden ausgeschlossen. • Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten. Zudem werden die Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten sowie die HustenNies-Etikette aktiv und geeignet informiert.

Stand 14.05.2020

 

Der Burgenlandkreis habe am 14.02.2020 mitgeteilt, dass am 11. Kreiswettbewerb 2020 „Unser Dorf hat Zukunft“, erstmals auch Vereine im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Antragsteller sein und ihr Dorf präsentieren könnten. Zudem habe der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 04.05.2020 mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einige Kreisentscheide im Jahr 2020 bereits abgesagt wurden und sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Rückkopplung mit den Ländern entschieden habe, den Bundesentscheid der 27. Wettbewerbsrunde in das Jahr 2023 zu verschieben.

 

Der Oberbürgermeister habe am 15.04.2020 an alle Fachbereiche per Rundschreiben zur Haushaltssatzung 2020 den Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre im Ergebnishaushalt ab dem 16.04.2020 gemäß § 27 KomHVO LSA für die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und alle damit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen des Finanzhaushaltes verfügt.

 

Die Landesregierung habe für den 28. Mai die mittlerweile 6. Verordnung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie angekündigt. Dabei werde es auch um Lockerungen der Einschränkungen für KITAs gehen, die vermutlich am 03.06.2020 in Kraft treten werden. Die Einrichtungen wären vorbereitet (u.a. Hygienekonzepte, feste Gruppen mit festen Erziehern).

Für die Anmeldung zur Hortbetreuung gelte ein geändertes Verfahren:

Stadt Zeitz

Geändertes Verfahren: Hortbetreuung für Kinder ab 01.08.2020 - Anmeldung bis spätestens 15.06.2020

Alle Eltern, deren Kinder dieses Jahr in die Schule kommen und ab dem 01.08.2020 einen Hort besuchen möchten, müssen vorab einen Vertrag abschließen. Dies gilt auch für alle Kinder, die bisher eine Kindertagesstätte besucht haben, da ihre Betreuungsverträge am 31.07.2020 für den Besuch einer Kindertageseinrichtung enden.

Da die Besuchersprechzeiten in der Stadtverwaltung zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ bis auf weiteres eingestellt sind, möchte die Stadt Zeitz gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Verträge in diesem Jahr auf dem Postweg abschließen. „Normalerweise nutzen Eltern unsere regulären Öffnungszeiten sehr gerne, um Fragen zu stellen oder die Verträge gleich vor Ort abzuschließen“, informiert Andrea Besser, Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen. „Da wir derzeit jedoch ausschließlich telefonisch beraten oder Termine nach vorheriger Absprache vereinbaren, möchten wir in diesem Jahr die Verträge vornehmlich postalisch abschließen.“

Aus Kostengründen ist es leider nicht möglich, alle Eltern von einschulungspflichtigen Kindern direkt per Brief anzuschreiben. „Daher wenden wir uns an die breite Öffentlichkeit via Presse, Homepage, Michaelboten und natürlich Buschfunk“, ergänzt Andrea Besser. „Soweit es geht, informieren wir die Eltern von Kita-Kindern über die Einrichtungen. Aber alle potentiellen Interessenten erreichen wir so natürlich nicht. Daher ist insbesondere der persönliche Hinweis von Bekannten oder Freunden viel wert.“

Das Verfahren

Eltern finden auf der Startseite von www.zeitz.de das Formular „Hortbetreuung ab 01.08.2020“ zum kostenfreien Download. Das Dokument dient zur Vorbereitung des Betreuungsvertrages. Eltern müssen es ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 15.06.2020 an die Stadt Zeitz zurücksenden. Danach erhalten die Eltern ihren Betreuungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. Alle drei Exemplare sind von den Eltern zu unterschreiben. Ein Exemplar behalten die Eltern. Die anderen zwei werden an die Stadtverwaltung zurückgeschickt oder direkt in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Das Verfahren wird noch einmal detailliert im Formular „Hortbetreuung ab 01.08.2020“ beschrieben.

Rückfragen und Beratung

Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Kindertageseinrichtungen beantworten die Fragen von Eltern zum Formular und zu den Verträgen weiterhin sehr gerne telefonisch oder per E-Mail. Termine mit vorheriger Absprache sind auch möglich, allerdings in einem größeren Umfang leider nicht umsetzbar. Sollte es Erziehungsberechtigten nicht möglich sein, sich das Formular auszudrucken, helfen die Mitarbeiterinnen im Sachgebiet Kindertageseinrichtungen gerne weiter.

Kontakt Sachgebiet Kindertageseinrichtungen: Frau Besser andrea.besser@stadt-zeitz.de 03441 - 83 379; Frau Hönicke karin.hoenicke@stadt-zeitz.de 03441 - 83 368; Frau Selonke jana.selonke@stadt-zeitz.de 03441 - 83 332

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 12.05.2020.