Auszug - Verwendung der Ortschaftsmittel 2020 für die Ortschaft Kayna - 2. Beratung
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | ||
Datum: | Di, 19.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:25 | ||
Raum: | Sitzungsraum - im Erdgeschoss rechts - des Rathauses Kayna | ||
Ort: | kayna | ||
Die Ortsbürgermeisterin stellt fest, dass es seit der 1. Vorberatung in der Sitzung des Ortschaftsrates am 12.03.2020 keine Vorschläge zur Minderung beantragter Ortschaftsmittel gegeben habe. Da die Antragssummen derzeit (Beschlussvorlage vom 12.03.2020) die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 9.900,00 Euro um den Betrag von 3.000,00 Euro übersteigen, wäre zu entscheiden wo die beantragten Mittel gemindert werden.
Die Ortsbürgermeisterin habe durch das SG Kultur die Ausschreibung für das Projekt „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e.V. (DVA) mit den Sitzungsunterlagen ausgereicht. Dies richte sich in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e.V. (DMB) an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen.
Durch das Projekt sollen regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt - und so der Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen unterstützt werden. Damit leiste das Projekt einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge.
Die Maßnahme „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“ werde im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es bestehe keine Antragsfrist. Die Anträge würden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren ende, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 15. November 2020. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2020.
Die Höhe der Zuwendung betrage maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme und sei auf 25.000 Euro pro Heimatmuseum begrenzt.
Die Zuwendung werde grundsätzlich dann gewährt, wenn das Heimatmuseum eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringe. Diese könne durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.
Sie schlage vor, durch den Einsatz von Mitteln des Heimatvereins, die dem Verein auch durch Ortschaftsmittel ergänzt werden könnten, einen Förderantrag zu stellen.
Es wird einvernehmlich befürwortet ggf. auch auf max. 50% der zweckgebundenen Mittel beim Schützenverein 1874 Kayna e.V. zurückzugreifen.
Ein Antrag solle gestellt werden, in Zusammenarbeit mit dem SG Kultur.
In einer sehr konstruktiven Diskussion zur Vergabe der Ortschaftsmittel 2020, an der sich die Ortschaftsräte Frau Lippold-Horejsek, Herr Rauschenbach, Herr Bartczak und Herr Sauppe beteiligten, wurden Vorschläge diskutiert und einvernehmlich Änderungen zur Beschlussvorlage beantragt, die wie folgt in den Beschlusstext aufgenommen wurden:
Stadt Zeitz - Ortschaftsrat Kayna
Die Ortsbürgermeisterin Sitzung - Nr.: 09 / VII / 2020
Beschluss Ortschaftsrat Kayna |
Vorlage Nr.: V/STR/BM/0222/10 Status: öffentlich Datum: 12.03.2020 // 19.05.2020 Wahlperiode: 2019 – 2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendung der Ortschaftsmittel 2020 für die Ortschaft Kayna
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Beratungsfolge:
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Beschluss - Nr. / 09 VII / 20
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna beschließt in seiner Sitzung 09 / VII / 20 am 19.05.2020 wie folgt:
Die von der Stadt Zeitz der Ortschaft Kayna mit 9.900,00 € für das Jahr 2020 festgelegte Summe zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft Kayna (Ortschaftsmittel), werden als Zuschüsse zur Arbeit der örtlichen Vereine und Initiativen wie folgt vergeben:
Antrag vom | Verein | Zweck | Bewilligte Ortschafts-mittel 2018 | Bewilligte Ortschafts-mittel 2019 | Bewilligte Ortschafts-mittel 2020 |
| Vereine der Ortschaft Kayna |
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18. Februar 2020 | SV Fortuna Kayna e.V. | Zuschuss zu Beschaffung von Sportmaterial und zur teilweisen Deckung von Fahrtkosten der 4 Kegelmannschaften (Senioren & 1. Männermannschaft spielen höherklassig) Gesamt |
1.000,00 € |
2.000,00 € |
1.500,00 € |
19. Februar 2020 | Männer-gesangverein Harmonie 1867 e.V. | Zuschuss zur Teilnahme am Deutschen Chorfest in Leipzig am 03.05.2020 und für die Beschaffung von Chorhemden und Notenmaterial |
500,00 € |
500,00 € |
1.000,00 € |
12. Februar 2019 | Handarbeits-zirkel Kayna e.V. | Beschaffung von speziellem Material für die Handarbeiten |
300,00 € |
300,00 € | Der Verein beendete seine Arbeit im Dezember 2019. |
16. Februar 2020 | Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna |
Gesamt: |
800,00 € |
Maibaum- setzen 400,00 €
Lagercontainer 600,00 € 1.000,00€ |
Maibaum- setzen 1.000,00 €
Zeltlager der Kinder- und Jugendfeuerwehr 300,00 € 1.000,00 € |
11. März 2020 | Zehdl`sche Gemein-schaft e.V. |
Gesamt: |
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500.00 € |
700.00 € |
12. März 2019 | Schützen-verein 1874 e.V. Kayna |
Gesamt: |
400,00 € |
400,00 € |
400,00 € |
06. März 2020 | Heimatverein Barbarossa Kayna und Umgebung e.V. | Dorfmuseum „Alte Schule“ Wiederherstellung eines historischen Brunnens in der Ortsmitte von Kayna – „Rittergutsborn“ Gesamt: |
Zweck-gebundene Summe 600,00 € 600,00 € |
Einrichtung eines Archivs 1.500,00 € |
1.500,00 € |
| Kleingarten-verein Schnaudertal Kayna e.V. | Sortengarten Kayna Wiederanpflanzung von alten Kernobstsorten (Kauf der Bäume) |
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
05. März 2020 | Kleintier-züchterverein Kayna und Umgebung e.V. | Zuschuss zur Jugendarbeit und für bauliche Maßnahmen (Büroräume) am vereinseigenen Gebäude |
500,00 € |
500,00 € |
500,00 € |
| Antennengemein-schaft Kayna e.V: | Infokanal für Kayna und Roda – Zuschuss: Gestaltung des Informations-angebotes |
100,00 € |
100,00 € |
100,00 € |
08. März 2020 | IG „Blattschänke“ Roda | Zuschuss zum jährlichen Sommerfest in Roda (Kosten für die musikalische Unterhaltung) |
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150,00 € |
März 2020 | IG Schnaudertal-nachrichten | Zuschuss zur redaktionellen Arbeit und zum Druck / pro Heft 75 € |
900,00 € |
900,00 € |
900,00 € |
März 2020 | Ortschronist Kayna | Zuschuss zur laufenden Arbeit an der Ortschronik / pro Monat 50 € |
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200,00 € |
600,00 € |
| Ortschaft Kayna |
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| Bürgerfest – anlässlich |
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| 2020 - Wald- und Sommerbad Kayna Veranstaltung |
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| Weihnachtsmarkt 2020 (in Zusammenarbeit mit Vereinen) Zuschuss – Gebühren, Auf- und Abbau, Licht & Tonanlage, Programmgestaltung, Toilettenbenutzung, Präsente für Kinder (Auftritt Kindergarten, Grundschule und Geschenke vom Weihnachtsmann) Nach Abrechnung: Gesamt: |
Weihnachtsmarkt 2018 742,65 € |
Weihnachtsmarkt 2019 1.369,31 € 1.700,00 € |
Weihnachtsmarkt 2020
1.350,00 € | |
| Bepflanzung Denkmale und Park |
200,00 € |
200,00 € |
0,00 € | |
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| Schützen-verein 1874 e.V. Kayna | Restmittel Zweckausgaben 2020 Der Schützenverein Kayna 1874 e.V. erhält (gemäß Beschluss 2009) die zweckgebundene Summe von …,.. € als Anteil 2020. Gesamt: ……....,.. € |
| Der Schützenverein Kayna 1874 e.V. erhält (gemäß Beschluss 2009) die zweckgebundene Summe von 411,54 € als Anteil 2019. |
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| Für Vereine 8.100,00 €
Für Ortschaft 1.488,46 € | Für Vereine 8.550,00 €
Für Ortschaft 1.350,00 € |
| Zwischen-summe: |
„Rittergutsborn“): |
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9.900,00 € |
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| Bewilligte und geplante Summe: |
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Gesamt-summe: | Zur Verfügung |
10.000,00 € |
10.000,00 € |
9.900,00 € |
Die Auszahlung folgender Zuschüsse auf die hier angegebenen Konten wird beschlossen:
Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna | Zuschuss 1.000,00 € | auf das Konto: IBAN DE05 8005 3000 1141 1721 58 BIC NOLADE 21 BLK M. SAUPPE; R. ALBRECHT; O. NIEF |
IG Schnaudertalnachrichten | Zuschuss zur redaktionellen Arbeit und zum Druck / pro Heft 75 € = 900,00 € | auf das Konto: IBAN DE89 8005 3000 4011 0633 77 BIC NOLADE 21 BLK MARGARETE SPÄTE |
IG „Blattschänke“ Roda | Zuschuss 150,00 € | auf das Konto: IBAN DE60 8005 3000 4010 1033 08 BIC NOLADE 21 BLK STEFAN ZÖRNER |
Ortschronist Kayna | Zuschuss 600.00 € | auf das Konto: IBAN DE34 1007 7777 0273 4028 00 BIC NORSDE51XXX JENS BARTZCAK; |
gez. Margarete Späte, Ortsbürgermeisterin
Gesetzliche Grundlage: | Haushalt der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse | 2019 erfolgte eine Neuberechnung des Anteils je Einwohner ab 2020, bezogen auf aktualisierte Einwohnerzahlen - gemäß Ortsbürgermeisterberatung Haushaltsbeschluss des Stadtrates Zeitz Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
ausgearbeitet von: | Ortsbürgermeisterin / Berichterstatter |
Begründung:
Entwicklung der Ortschaft
Die Stadt Zeitz hat sich verpflichtet, die eingemeindete Gemeinde Kayna als Ortschaft so zu fördern, dass deren Entwicklung durch die Eingemeindung nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichtete sich, die besonderen Belange der eingemeindeten Gemeinde gemäß ihrem Entwicklungsstand und ihrer gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird die aufnehmende Stadt Zeitz dem Ortschaftsrat Kayna Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft bereitstellen.
Es wird empfohlen, dem Ortschaftsrat auch in den folgenden Jahren 10.000 € für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung darüber im Zuge der jeweiligen Haushaltssatzung und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 9 (ein Mandat ist unbesetzt)
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
Der Beschluss ist einstimmig gefasst.