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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz

 

 

 

Herr Schenk kritisierte, dass es keine klaren Aussagen der Verwaltung zu den Corona-Regelungen gibt bzw. über diese nicht den Ortschaften informiert wird.

Das betrifft auch andere aktuelle Informationen.

 

Weiterhin informierte er über einen gemeinsamen Termin mit dem SG Öffentliches Grün/Baumschutz sowie dem Pflegepaten an der Flak-Stellung Unterschwöditz.

Dort wird durch den Pflegepaten demnächst eine Eiche gepflanzt (Standort Feldrand).

 

Das SG Gebäude- und Flächenmanagement  ist nach Anschaffung eines Schlegelmähers nun in der Lage, auch Straßen- und Feldränder sowie öffentliche nicht befestigte Wege zu mähen, was der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zugute kommt.

Dafür bedankt er sich bei diesem Sachgebiet.

 

 

Herr Wöllner fragte an, was die farbigen Kreuze an den Bäumen an der Hauptstraße zu bedeuten haben.

Herr Immisch nimmt dies mit in die Verwaltung zur Beantwortung.

 

Außerdem bemängelte Herr Wöllner den Zustand des Fußweges Hauptstraße.

Dort zerstören die Wurzeln der Linde den Fußweg, die Bodenplatten heben sich, der Weg wird durch die breiter werdenden Bäume immer schmaler, so dass man kaum noch ungehindert dort laufen kann.

 

 

Ein weiteres Thema ist die Lärmbelästigung bzw. Beschwerden dagegen durch die neue Umgehungsstraße.

 

Dazu informierte Herr Immisch folgendermaßen:

 

Bezüglich der Lärmproblematik , die von einigen betroffenen Bürgern vom Westplatzes bereits vor einiger Zeit beim OB angesprochen wurde, hat sich Herr Immisch beim zuständigen Umweltamt des Burgenlandkreises erkundigt. Nach Aussage von Fr. Dr. Körner läge hier die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt in Halle, und nach Aussage des dortigen Referates 402 beim jeweiligen Baulastträger, d.h. hier bei der Landesstraßenbaubehörde Niederlassung Süd in Halle (LSBB). Diese hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahren ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen, das mit 59 DB am Tag und 59 DB in der Nacht knapp unter den Grenzwerten bleibt, die in der 16. BimSchV festgesetzt sind.

Im Frühjahr durchgeführte eigene Messungen blieben auch unter diesen Werten, allerdings nur in den jeweiligen gemessenen Intervallen. Subjektiv allerdings wirkt die Geräuschkulisse von der OU Theißen sehr störend.

 

 Lt. Aussage des LvWA müsste der DTV-Wert (durchschnittlicher täglicher Verkehr) über ein Jahr ermittelt werden um nachzuweisen, dass die errechneten Lärmpegel über denen des Gutachtens liegen.

 

Herr Wöllner stellte also fest, dass diese Aufgabe nicht in den Bereich der Stadtverwaltung fällt und von den betroffenen Bürgern selbst veranlasst werden muss.

Der Ortschaftsrat bedankt sich deshalb für die unternommenen Bemühungen von Herrn Immisch.

 

 

Diskussion dazu:

 

Herr Wurm: Der Ortschaftsrat sollte verlangen, dass Messungen gemacht werden.

 

Frau Beer:  Gibt es Möglichkeiten, Bepflanzungen zum Lärmschutz durch die Anwohner vorzunehmen?