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Auszug - Verbrennungsverbot  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Zu Beginn weist Dr. Altmann darauf hin, dass es sich um eine alternative Beschlussvorlage zu 2 verschiedenen Varianten handelt. Die Abstimmungsergebnisse der vorangegangenen Beratungen werden bekanntgegeben.

 

Herr Thieme erläutert die Beschlussvorlage und trägt die Beweggründe vor, wie z. B. Vermeidung von Rauchbelästigung, saubere Luft, Stickoxide und Feinstaub oder einfach nur die allgemeine Rücksichtnahme. Da es woanders auch ohne ein Verbrennen funktioniert, sei es letztendlich eine Frage des Wollens. In der Zwischenzeit, wie aus der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich, sei man auch auf die Wünsche der Kleingärtner eingegangen und habe beispielsweise das ebenerdige Abladen auf dem Wertstoffhof eingerichtet.

 

Herr Hedrich, Fraktion Die Linke./ZfZ, erklärt, dass er der Beschlussvorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen werde. In seinen Ausführungen wird die Entscheidung begründet und auf die Situation vieler Kleingärtner aufmerksam gemacht, die altersbedingt oft nicht in der Lage sind, die Angebote des Wertstoffhofes zu nutzen. Hier sollten weitere Lösungen gesucht und entwickelt werden, die dem gerecht werden.

Herr Hedrich stellt den Antrag, über die Gesamtvorlage abzustimmen, weil beide Varianten abzulehnen sind. Mögliche Missverständnisse zum Antrag wurden durch den Vorsitzenden geklärt.

 

Herr Martin Exler, Fraktion Zeitz21, Herr Eckel, Fraktion B90/Die Grünen/SPD, und Frau Späte, Fraktion CDU, stellen den Antrag zur Abstimmung über Variante 1, das Verbrennungsverbot für das gesamte Stadtgebiet einzuführen.

 

In der Diskussion werden Meinungen und Standpunkte dargelegt. Es ist zu erkennen, dass es sich um ein hoch emotionales Thema handelt und sich das Abstimmungsverhalten unterschiedlich gestalten wird. Es werden sowohl Argumente für als auch gegen ein Verbrennungsverbot ausgetauscht und begründet. Wiederholt wird auf die Situation der Kleingärtner bei der Entsorgung pflanzlicher Abfälle hingewiesen. Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft konnten bisher kleine Kompromisse gefunden werden. Nicht außer Acht gelassen werden sollte auch die Entsorgung von belasteten Grün- und Gartenabfällen, die zum Beispiel durch Baumkrankheiten, Mehltau, Feuerbrand oder Monilia verursacht werden. Hier sollte ein Verbrennen weiterhin möglich sein. Unter Hinweis auf die genannten Aspekte spricht sich Herr Strauch, Fraktion die Linke./ZfZ gegen ein Verbrennungsverbot aus. Schwerpunkt bildet auch die Frage zu den Kontrollmöglichkeiten eines Verbrennungsverbotes durch die zuständigen Behörden. Als Widerspruch zum generellen Verbrennungsverbot wird das legale Verbrennen z.B. in Feuerschalen oder Feuertonnen angesprochen.

 

Herr Thieme weist noch einmal darauf hin, dass es ein gesetzliches bundesweites Verbrennungsverbot gibt. Für einzelne Bundesländer bestehen Ausnahmeregelungen. Es gibt viele Beispiele, wo das Verbrennungsverbot gut funktioniert.

 

In der Weiterführung der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung von Ausnahmeregelungen zur Gartenabfallverbrennung in Sachsen-Anhalt auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wurde. Ziel war, durch Ausnahmeregelungen von Verbrennungsverboten den teilweise noch unzureichenden Verwertungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es 11 Kreise. Davon wurde in 6 Kreisen das Verbrennungsverbot bereits umgesetzt, 5 Kreise machen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch und innerhalb dieser 5 Kreise (dazu gehört der Burgenlandkreis) wird die Ausnahmeregelung nur zum Teil genutzt.

In der Diskussion wird auch deutlich auf die verbesserten Möglichkeiten der Entsorgung von Grün- und Astschnitt und die vielfältigen Angebote des Wertstoffhofes hingewiesen. Die Abfälle werden sinnvoll verwertet und daraus Energie gewonnen. Pflanzliche Abfälle sind Wertstoffe, die nicht einfach verbrannt werden sollten. Es wird vorgeschlagen, Möglichkeiten zur Abfuhr/Abholung der pflanzlichen Abfälle zu prüfen.

 

Herr Kurth informiert, dass die Fraktion AfD gegen ein komplettes Verbrennungsverbot ist. Das Verbrennen von Gartenabfällen zu bestimmten Zeiten des Jahres sollte beibehalten werden.

 

Dr. Altmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Abschluss der Rednerliste, da die verschiedenen Argumente ausreichend ausgetauscht worden sind.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag

25 Ja-Stimmen

   1 Nein-Stimmen

   1 Enthaltung

 

Dr. Altmann eröffnet das Abstimmungserfahren. In Anbetracht der verschieden gestellten Anträge soll zuerst die Abstimmung der Gesamtvorlage als weitest gehendem Antrag erfolgen. Im Vorstand bestehen unterschiedliche Meinungen zur Reihenfolge der Abstimmungen. Es wird eine kurze Beratungspause von 5 Minuten eingelegt. Der Vorstand und die Fraktionsvorsitzenden werden zur Abstimmung nach vorn gebeten.

 

Nach Beendigung der Beratungspause teilt Dr. Altmann das Ergebnis mit. Es wurde Einigkeit erzielt, zuerst über die Variante 1 abzustimmen. Variante 1 beinhaltet ein generelles Verbrennungsverbot für Gartenabfälle im Bereich der gesamten Stadt (Kernstadt und Gemeinden).

 

Dr. Altmann überprüft die Beschlussfähigkeit. Es sind insgesamt 27 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Dr. Altmann stellt die Variante 1 der Beschlussvorlage zur Abstimmung.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0156/0810/20:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.


Abstimmungsergebnis zu Variante 1 der Beschlussvorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate

35

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0