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Auszug - Anbringung einer Gedenktafel am Zeitzer Altmarkt für Opfer der SED-Diktatur  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20
Raum: "Capitol" Zeitz
Ort: "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz
VII/STR/OB/0248/20 Anbringung einer Gedenktafel am Zeitzer Altmarkt für Opfer der SED-Diktatur
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Oberbürgermeister   

Der Ausschussvorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Dr. Schmidt und Herrn Herzig.

Die Redezeit wird für beide auf insgesamt 10 min begrenzt.

Dem Antrag wird mehrheitlich mit 1 Stimmenthaltung stattgegeben.

 

Herr Strauch beantragt für die Fraktion Die Linke/ZfZ Folgendes:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor dem Anbringen einer Gedenktafel,

eine wissenschaftliche und historisch fundierte Aufarbeitung zum Thema mit konkreten Bezugspunkten zu unserer Heimatstadt zu initiieren.

 

Als kostengünstigste Variante ist hier die Vergabe einer Master- bzw.

Bachelorarbeit zu nutzen.

 

Mit Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden die Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zeitz vorgestellt.

 

Sodann ist zu entscheiden, an welchem historischen Ort die Tafel angebracht

werden soll.

 

Mit dieser Verfahrensweise wird zugleich die Einbeziehung der Bevölkerung in den Aufarbeitungsprozess gewährleistet.

 

Begründung:

 

Eine Gedenktafel mit den hier angeführten Sachverhalten sollte sich explizit an Fakten der regionalen Historie orientieren, welche im Vorfeld wissenschaftlich aufzuarbeiten sind.

 

Eine Pauschalierung hilft weder den Betroffenen noch den Bürgerinnen und

Bürgern der Stadt Zeitz.

 

Die von den Initiatoren geleistete umfängliche Vorarbeit kann und sollte dabei

als Arbeitsgrundlage genutzt werden, ebenso sind historische Dokumente

aus dem Stadtarchiv zu berücksichtigen.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion nehmen Herr Dr. Schmidt und Herr Herzig zum Vorhaben Stellung und erklären ihre Beweggründe für das Vorhaben. Herr Dr. Schmidt erklärt ausdrücklich, dass es nicht um Schuldzuweisungen o. ä. geht, sondern um eine öffentliche Anerkennung der Opfer der SED-Diktatur und die Schaffung eines Gedenkortes.

Der Oberbürgermeister geht auf die Fragen bzw. Hinweise der Ausschussmitglieder ein.

 

Herr Rost beantragt die Änderung der Größe der Gedenktafel. Sie sollte der bereits vorhandenen Tafel am Gewandhaus angepasst werden; 1,67 m x 0,51 m.

 

Herr Eckel lässt zunächst über die Anträge von Herrn Strauch und Herrn Rost abstimmen; anschließend über die Beschlussempfehlung der Verwaltung.

 

1)      Antrag Herr Strauch

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

2)      Antrag Herr Rost

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Anbringung der Gedenktafel für die Opfer der SED-Diktatur mit folgendem Wortlaut:  

 

„In den Gebäuden Altmarkt 16-19 befand sich während der DDR-Zeit das Volkspolizeikreisamt, in dem Menschen verhört, schikaniert und in Gefängnisse überstellt wurden. Aus der Stadt und dem Kreis Zeitz kamen damals Menschen aus politischen Gründen zu Tode oder wurden in anderer Weise Opfer politischer Willkür.

Wir würdigen den Einsatz für Freiheit und Demokratie und

gedenken der Opfer der SED-Diktatur (1949-1989)

 

Als Anbringungsort wird der Standort Altmarkt 16 (Gewandhaus) in der Stadt Zeitz ausgewählt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0