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Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen
VII/STR/65/0268/20 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch meint die Änderungen im Reinigungszyklus bewirken auch Änderungen in der Gebühr. Bei einigen Straßen wurde festgestellt, dass eine Reinigung nicht so oft notwendig ist. Dadurch sei die Gebühr in der Reinigungsklasse B um 37,5%, also von 4,16€ auf 2,60€ gesunken. Die Kosten sind seitens der Stadt Zeitz nicht beeinflussbar, die Personalkosten für das Erstellen der Bescheide sind in diesen Kosten bereits enthalten. Die alte B91 wird trotz der Ortsumgehung stark befahren, die Geschwindigkeit sei auch gestiegen.

Herr Köstler weist drauf hin, dass die Ortschaft Theißen mobile Blitzer erwünscht hat.

Herr Fuckner verfolgt weiterhin die Idee mit den Schikanen. LKWs werden dadurch die Umgehung bevorzugen. Trotz dessen werden Ortskundige diese Straße weiterhin benutzen. Herr Ham fügt hinzu, dass sich der Verkehr durch die Vollsperrung für die Sanierung vermindern wird.

Herr Immisch bringt die Idee von Parkplätzen auf der Straße ein. Dadurch kann auch eine gewisse Verkehrsberuhigung erzielt werden, wie zum Beispiel in der Weberstraße in Zeitz. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30, wie Herr Ham vorgeschlagen hat, müssen alle Straßen gleichrangig sein. Die Straße vermittelt allerdings durch ihre Bauart schon den Eindruck eine Hauptstraße zu sein. Frau Dölz erwähnt, dass bei einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit kontrolliert werden müsste.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0