Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0268/20 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Behandelt als TOP 9.
Dr. Röhler hat den Sitzungsraum verlassen. Es werden insgesamt 33 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/268/1211/20:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur "Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung".
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Anzahl der besetzten Mandate: | 34 |
davon anwesend: | 33 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |