Auszug - Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0277/20 Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Behandelt als TOP 23.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0277/1211/20:
Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2045 für die in der Anlage aufgeführten städtischen Grundstücke nur eine gemeinwohlorientierte Nutzung erfolgen darf. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die dort dargestellten gewerblichen bzw. privaten Nutzungen bzw. Teilnutzungen von Grundstücken und Gebäuden, für die ein vollständiger bzw. anteiliger Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde in der Schlussabrechnung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Zeitz“ im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ der Stadt Zeitz erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Anzahl der besetzten Mandate: | 34 |
davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |