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Auszug - Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0277/20 Festlegung über die fortlaufende und zukünftige gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Behandelt als TOP 23.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0277/1211/20:

Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Ablauf des Jahres 2045 für die in der Anlage aufgeführten städtischen Grundstücke nur eine gemeinwohlorientierte Nutzung erfolgen darf. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die dort dargestellten gewerblichen bzw. privaten Nutzungen bzw. Teilnutzungen von Grundstücken und Gebäuden, für die ein vollständiger bzw. anteiliger Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde in der Schlussabrechnung des Städtebauförderungsprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Zeitz“ im Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ der Stadt Zeitz erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Anzahl der besetzten Mandate:

34

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0