Inhalt

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Herr Roland Sorgenfrei, wohnhaft in 06712 Zeitz, Parzellenstraße 15, stellte zwei Fragen, die er auch schriftlich abgegeben hatte.

 

Vorbemerkung:

Die Frage nimmt Bezug auf den Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Zeitz aus der 16. Stadtratssitzung vom 08.10.2020 TOP 7 – öffentlich; Vorlage-Nr. VII/OB/0244/20 Seite 19 – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz -

 

Frage 1

Ist in der Auslegungsvereinbarung der Stadt Zeitz mit dem Betriebsführer (Stadtwerke Zeitz GmbH) vom 21./22. Februar 2019 zur Klarstellung bisher nicht eindeutig geregelter Sachverhalte u.a. auch die Ortrechtsbestimmung des § 1 Absatz 4 Satz 1 der Schmutzwasserbeitragssatzung

Auszug: Die Stadt Zeitz überträgt bzgl. Der Herstellungsbeiträge I der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) die Befugnis zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, zu Beitragsrechnung sowie zur Versendung von Beitragsbescheiden

betroffen?

 

Frage 2:

Gibt es hinsichtlich der „Kostenerstattung“ (aktueller Stand i.d.F. der 3. Änderung vom 01.10.2014 – Michelboten 25.10.2014) neue Erkenntnisse, denn

a)  in der Beantwortung zu Ö 10 der Betriebsausschusssitzung vom 27.05.2020 wurde zum Sitzungsprotokoll als Anlage die Zusammenstellung der Rechtsanwaltskosten für die noch laufende Angelegenheit Reg.-Nr: 97200422 „Kostenerstattungssatzung“ ein voraussichtlicher Zeitaufwand von 10 bis 20 h benannt.

b) in der Bürgerinformation „Zum Bauvorhaben Gemeinschaftsmaßnahme Kanal- und Straßenbau Liebknechtstraße 1. BA“ am 11.08.2020 um 17:oo Uhr in der Klinkerhallen wurde vom dem „Vertreter ?!“ des EB Abwasserbeseitigung (Abwesenheit von Herrn Höfer) erläutert, dass die Baukosten der Grundstücksanschlüsse (unabhängig von Straßenausbaubeiträgen) bei einer Umstellung von Mischsystem auf das Trennsystem (für diese Baumaßnahme zutreffend) von den Grundstückseigentümern zu tragen wäre.

 

 

Frau Weber führte aus, dass Herr Sorgenfrei eine schriftliche Antwort auf die zwei Fragen erhält.