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Auszug - Anfragen sowie Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz

Herr Dorniß informiert über Stellungnahme der Stadt zum Protokoll vom 4.11.20 -

vom FB Technisches Zeitz –Frau Schneider

Die Ortsdurchfahrt Luckenau ist nach wie vor die Landesstraße L 197 in Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Süd.

Die Abstufung der L 197 zwischen Theißen und Gemarkungsgrenze Luckenau wurde damals im Amtsblatt vom 15.04.2015 veröffentlicht. Die Stadt Teuchern hat dagegen geklagt, die Stadt Zeitz nicht. Durch einen Formfehler in der Veröffentlichung im Amtsblatt wurde irrtümlich die Ortsdurchfahrt Luckenau der Stadt Teuchern zugeordnet. Deshalb ist der Abschnitt zwischen Theißen und Ortseingang Luckenau seit 01.01.2016 Gemeindestraße in Zuständigkeit der Stadt Zeitz und die Ortslage Luckenau bis Gemarkungsgrenze immer noch L 197.

Die Klage der Stadt Teuchern wurde mit Beschluss des OVG MD vom 12.06.2019 endgültig abgewiesen und rückwirkend die Abstufung zur Gemeindestraße zum 01.01.2016 bestätigt, aber nur der Teil auf der Gemarkung Teuchern.

Die Ortsdurchfahrt Luckenau muss erst noch formell abgestuft werden. Dazu muss noch eine Abstufungsvereinbarung zwischen LSBB und Stadt Zeitz geschlossen werden.

Die Begehung dazu hat bereits am 09.09.2020 stattgefunden. Leider gibt es noch kein Protokoll der Begehung (zuständig die LSBB). Die LSBB hat sich aber dazu bekannt, eine Ablösesumme für die Ortsdurchfahrt zu zahlen, da es hier keine funktionierende Straßenentwässerung gibt und der derzeitige Straßenzustand keine sinnvollen und nachhaltigen Reparaturen mehr zulassen. Die LSBB wollte die Kosten für die Herstellung einer Straßenentwässerung und einen grundhaften Ausbau ermitteln, was dann die Ablösesumme darstellt. Außerorts sollen noch Risssanierungen durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen der Vereinbarung mit dem entsprechenden Protokoll kann die Stadt Zeitz die Abstufung zur Gemeindestraße als Allgemeinverfügung veröffentlichen.

Bis dahin ist die LSBB nach wie vor Baulastträger und verantwortlich für die Unterhaltung. Der Straßenmeister Herr Uhlig wollte die Reparatur der schlimmsten Schadstellen veranlassen und auch der Winterdienst wird noch durch die LSBB durchgeführt.