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Auszug - Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 und der Prognose 2036/2037  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:56
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0391/21 Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Zeitz für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 und der Prognose 2036/2037
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Herr Heller hat einige Fragen zur Grundschule Nonnewitz:

  1. Ist es nicht sinnvoller die gesamte Schule zu sanieren und nicht nur die Brandschutzmaßnahmen?
  2. Wenn die Stelle der Schulleitung nicht besetzt wird, wie und durch wenn werden die administrativen Aufgaben erledigt?
  3. Wie begegnen die Stadt, als Grundschulträger, und das Land Sachsen-Anhalt dem Personalmissstand in der Grundschule?
  4. Ist der Standort grundsätzlich gefährdet?
  5. Wie geht man mit dem Elternkuratorium um? Sind diese über alle Fakten informiert?

Zur Grundschule Zeitz-Ost stellen sich weitere Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung das aktuelle Sanierungsgeschehen bzgl. Fertigstellung, Rückzug der Schule, Einhaltung des Zeitplanes?
  2. Sind aufgrund von Verzögerungen mit Rechtsstreitigkeiten und Preissteigerungen im Baugewerbe zu rechnen?
  3. Wie steht der Fördermittelgeber zu diesen Tatsachen?

 

Herr Heller bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen. Durch Herrn Thieme erfolgt eine kurz gefasste Beantwortung der Fragen.

 


Beschluss:

Der Stadtrat stellt mit Beschluss den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2022/2023 bis 2036/2037 für die Grund- und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz fest.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0