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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:56
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0385/21 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Es gibt keine Einwendungen oder Anfragen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“  als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz

„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0