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Auszug - 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Bürgerhaus Zangenberg
Ort: Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VII/STR/65/0448/21 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Laut rechtsgültiger Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 bedarf es einer jährlichen Anpassung der Beitragssätze.

Im Artikel III des § 6 Abs. 2 der6. Änderungssatzung wird der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Zeitz im Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ angepasst und im Artikel IV des § 7 ABS. 1 und 2 sind für 2021 die neuen Beitragssätze des Flächen und Erschwernisbeitrages geregelt

In den §§ 2 und 6 der Umlagesatzung erfolgt eine redaktionelle Anpassung an die Orientierungssatzung des Landes Sachsen Anhalt.

Die 6. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Beitragssatz (Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten ) = 12.8480657 €/ha

Beitragssatz des Erschwernisbeitrages = 78.69113032 €/ha

 

Beschluss VII/STR/65/0448/21

Der Ortschaftsrat Zangenberg beschließt die 6. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 mit nachstehendem Abstimmungsergebnis.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0