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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sitzungsraum - im Erdgeschoss rechts - des Rathauses Kayna
Ort: kayna
VII/STR/65/0436/21 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Sachgebietsleiter Villiers hrt aus, dass bundesweit eine erhöhte Nachfrage an Wohnraum dazu geführt habe, dass der §13 b BauGB im Jahr 2021 eingeführt worden ist.

Dieser Paragraph hat eine befristete Geltungsdauer von 2 Jahren und mit diesem kann man relativ unkompliziert bauen.

In diesem Fall wollten die Antragsteller unbedingt und dringend bauen. Sie haben gewartet bis der §13 b wieder eröffnet wurde. Am 29.06.2021 haben sie den Antrag gestellt. Am 31.08.2021 haben sie Herrn Villiers per E-Mail mitgeteilt, dass sie nicht mehr bauen möchten, da die Kosten ihr Budget übersteigen.

Herr Villiers legt dem Ortschaftsrat dennoch nahe diesem Antrag zuzustimmen, um eine mögliche Bebauung, falls diese noch gewünscht werden würde, gewährleisten zu können.

 

Die Ortsbürgermeisterin, fragt an, ob bei einem Käuferübergang dieses Verfahren gleichwohl greifen würde.

 

Herr Villiers bestätigt, dass auch bei einem Verkauf des Grundstückes während des Verfahrens, dies an die neuen Besitzer übergehen würde. Solange sich Käufer und Verkäufer einvernehmlich über die Modalitäten einigen.r das Planungsverfahren ist durch die Antragsteller ein Fachplaner zu beauftragen. Es sollten Möglichkeiten zum Bau von Eigenheimen geschaffen und nicht verhindert werden.

 

Herr Ortschaftsrat Röhrborn fragt, ob dann aus dem Gartengrundstück Bauland wird.

Herr Villiers erklärt, dass dies im Zusammenhang mit allen Modalitäten eines Bebauungsplanes der Fall ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0