Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Käthe-Tucholla-Straße in Zeitz
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 23.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0433/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Käthe-Tucholla-Straße in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Käthe-Tucholla-Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Käthe-Tucholla-Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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