Auszug - 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 28.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | |||||||
Ort: | 06711 Zeitz OT Theißen | |||||||
VII/STR/65/0448/21 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert die vorhandene Vorlage und deren Änderungen zum Vorjahr und verkündet die bisherigen Abstimmungsergebnisse der anderen Ortschaftrsäte.
Herr Ham schlägt vor, stattdessen die Grundstückssteuer A und B zu erhöhen, um den Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Herr Immisch erklärt, dass die Beiträge nicht aus dem Haushalt bezahlt werden können und es sich um einen Pflichtverband handelt. Bei der Verbandsversammlung hat die Stadt Zeitz nur einen geringen Einfluss, da die Anteile der Stimmen auf Grundlage eines Flächen- und Einwohnerschlüssels basieren.
Es gibt keine weiteren Einwände.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 6. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |