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Auszug - Verpflichtung einer neuen Stadträtin  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz

Hr. Strauch nimmt die Verpflichtung von Frau Steffi Zetzsche als Nachrückerin für Herrn Sven Schulze - Knechtel vor. Frau Zetzsche spricht den Verpflichtungstext:

 

„Ich verpflichte mich, der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Stadtrat gewissenhaft zu erfüllen. Ich verpflichte mich, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, führt die aktenkundige Belehrung zu den Paragraphen 32, 33 und 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch. Das KVG (LSA) wird als Broschüre übergeben.

 

 

Hr. Strauch belehrt über das aktuelle Pandemiegeschehen. Des Weiteren erklärt er, dass aus diesem Grund die Sitzung so kurz wie möglich gehalten werden sollte. Zusätzlich verliest er die geltenden Regeln für die Zusammenkünfte des Stadtrates, die nachfolgend nochmals zitiert werden:

 

„Das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt sich exponentiell weiter, die Inzidenzen steigen in bislang nicht erreichte Höhen. Daher ist es oberste Priorität, Verantwortung und Fürsorge für andere zu übernehmen. Im Interesse des Gemeinwohls müssen Partikularinteressen zurückgestellt werden. Der Stadtrat der Stadt Zeitz ist sich seiner Verantwortung für die Gäste, Bürger und auch der eigenen Mitglieder bewusst und wird seine Gremiensitzungen bis auf weiteres unter folgenden Voraussetzungen abhalten:

-          Zugang erhält nur, wer GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET ist (3-G-Regel es wird vor Ort die Möglichkeit zum Schnelltest eröffnet)

-          es herrscht Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung, auch am Platz mit Ausnahme desjenigen, dem Rederecht erteilt wird und dem Vorsitzenden, der die Sitzung leitet

-          es gelten die allgemeinen Hygieneregeln:

  • Abstand von 1,5m zum Sitznachbarn
  • es wird ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime einschließlich regelmäßigem Lüften eingehalten spätestens nach einer Stunde, wird die Sitzung hierfür unterbrochen
  • Ansammlungen sind zu vermeiden

-          diese Regeln gelten bis auf weiteres und werden bei Bedarf angepasst!

Der Vorstand des Stadtrates (bzw. der jeweilige Ausschussvorsitzende) wird gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die Einhaltung überwachen und durchsetzen.