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Auszug - Anfragen sowie Informationen  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:12
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:

Frau Weber informiert:

 

Anfragen der Fraktion Freie Wähler vom 29.11.2021

 

  1. zu den Personalkosten im Ordnungsbereich – Beantwortung zum Protokoll
  2. zu den Containerstellplätzen
  3. zur Personalausstattung
  4. mobiles Blitzen

 

Zu 2.

Hinsichtlich der Containerstellplätze muss unterschieden werden. Es gibt Container auf städtischen Flächen im öffentlichen Verkehrsraum und auf privaten Flächen.

a.)

Für den öffentlichen Verkehrsraum und die Privatflächen der Stadt Zeitz bestehen momentan Sondernutzungsgenehmigungen für fünf Anbieter. Um die Anzahl zu begrenzen und die Aufstellung an ungeeigneten Orten zu verhindern, wurden in der Vergangenheit bereits Anfragen abgewiesen bzw. Anträge nur auszugsweise genehmigt. Die Anzahl der genehmigten Container hat sich im Kalenderjahr 2021 um zwei verringert.

b.)

Die Aufstellung von Containern auf Privatflächen, die nicht zum Eigentum der Stadt Zeitz gehören, obliegt der Verfügungsgewalt des Grundstückseigentümers und seinem Recht, mit den Aufstellern Nutzungsverträge abzuschließen. Dies betrifft u. a. auch die Käthe-Niederkirchner-Straße. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, dass zwei Container nah aneinander stehen, die Stadt Zeitz aber nur über einen verfügen kann.

c.)

Bei der Genehmigung von Stellplätzen durch die Behörde sind der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes und die Wettbewerbsneutralität des Straßenrechts zu beachten. Dies wurde im Rahmen mehrerer gerichtlicher Entscheidungen festgestellt, u. a. durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 21.04.2021, Az.: 5 S 1996/19. Somit ist ein genereller Ausschluss bestimmter Anbieter nicht zulässig. Für die Stadt Zeitz besteht also lediglich die Möglichkeit zu prüfen, ob Anbieter gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz beim Landesverwaltungsamt registriert sind, die beantragte Örtlichkeit nutzbar ist und sich die Anzahl in vertretbaren Grenzen hält. Insofern straßen- und verkehrsrechtliche Vorgaben eine Aufstellung ermöglichen und die Anzeige beim LVwA erstattet wurde, gilt für die Einzelfallentscheidung der Grundsatz des pflichtgemäßen Ermessens.

d)

Soweit Sie sodann auf die Reinigung der Containerplätze Bezug genommen wird, so war dies bereits in der letzten Entsorgerberatung bei der AWSAS Beratungsgegenstand. Zuständig für die Reinigung sind die Aufsteller. Es wurde in der Beratung entschieden, dass sich Herr Otto mit den Beteiligten von EGSAS und Remondis hinsichtlich der Pflichten der Containeraufsteller auseinandersetzt und diese vor allem darüber aufklärt. Denn hier sind die Entsorger zuständig und nicht die Stadt Zeitz. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, werden wir darüber berichten.

Zu 3.

e) Zur Frage der Personalausstattung verweise ich auf meine ausführlichen Ausführungen in den vergangenen Ausschusssitzungen. Es ist richtig, dass 2 Mitarbeiter die Stadtverwaltung verlassen haben. Jedoch konnte bereits zum 01.11. eine neue Mitarbeiterin die Arbeit aufnehmen. Sie wird derzeit eingearbeitet.

Der Außendienst findet statt. Jedoch ist dieser aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls weiterer Mitarbeiter aktuell reduziert.

Zu 4.

Dadurch bedingt konnte das mobile Blitzen ebenfalls noch nicht aufgenommen werden.

 

Anfrage Herr Jonas

Gibt es Einsparmöglichkeiten bei der Unterstützung der sozialen Wohnraumhilfe in der Hospitalstraße 4 in Zeitz?

 

Antwort Frau Weber:

Grundsätzlich ist diese Aufgabe eine städtische Aufgabe, die an den Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. (FuKs e.V.) übertragen worden ist. Dafür gibt es auch Zuschüsse von der Stadt. Einsparpotenziale sieht Frau Weber hier nicht. Dies wurde schon mehrmals geprüft.

 

-          Kosten der Haushaltsstelle und Aufgaben den FuKs e.V. zu Protokoll.

 

Herr Jonas übermittelt ein Lob für die Mitarbeiter des SSBZ und Herrn Staate für ihren aktiven Einsatz in Zeitz bei der Müllbeseitigung.

 

Herr Herrmann fragt, ob vorgesehen ist, die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten? Besonders die Hauptverkehrsstraßen und –plätze! Wer auch für die Sicherheit wichtig.

 

-          Antwortung durch SG Straßenbau und Verkehr zu Protokoll

Eine Umrüstung der vorhandenen Beleuchtung vom Dimmlight-System auf LED ist in den nächsten 3 Jahren nicht geplant.

 

Herr Hedrich weist darauf hin, dass die Beleuchtung der Hausnummern an Häusern sehr mangelhaft ist. Darüber müsste mal gesprochen werden.

 

-          Anwort zu Protokoll:

Nach Rücksprache mit dem SG Gebühren, Beiträge und Straßenreinigungsgebühren, ist eine Beleuchtung von Hausnummern nach Gefahrenabwehrverordnung nicht zwingend vorgesehen.

 

 

Anfrage Herr Nicolai

Gibt es eine Telefonnummer vom Ordnungsamt, wo am Wochenende angerufen werden kann?

 

Frau Weber antwortet, dass die Leitstelle angerufen werden muss und diese informiert dann das Ordnungsamt

 

Anfrage Herr David Müller

Gibt es schon Erkenntnisse zur erneuten Zerstörung der Lichterkette des Weihnachtsbaumes auf dem Altmarkt?

 

Frau Weber antwortet, dass Anzeige gestellt worden ist. Es gibt aber aktuell keine Erkenntnisse über die Täter.