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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/65/0474/21 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Namentliche Abstimmung:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Herr Thieme

X

 

 

Frau Späte

X

 

 

Herr Heller

X

 

 

Herr Strauch

X

 

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

Noch nicht anwesend

 

 

Herr M. Exler

X

 

 

Herr Thamm

X

 

 

Herr Kurth

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0