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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen

Bericht von Herrn Ham:

  • Anrufe von Bürgern haben ihn erreicht, bei welchen erwünscht war, dass das Verbrennungsverbot auch in den Ortschaften gelten soll. Die Zuständigkeit für die Kontrollen liegt beim Ordnungsamt des Burgenlandkreises.
  • Am 19.02.2022 fand im Capitol ein Workshop bezüglich des Entwicklungskonzeptes statt.
  • Ein Termin mit dem Sachgebiet Grünes wurde vereinbart. In diesem soll es um das Ortbsild von Theißen gehen. In der Grünanlage am Platz der deutschen Einheit und im Park in Reußen gibt es tote Bäume. Des Weiteren muss für eine Abholzung noch eine Ersatzpflanzung erfolgen.
  • An der Ecke Reußener Straße/Schulstraße fehlt noch zwischen zwei Stangen eine Kette.
  • Die Planung des Radweges von Theißen nach Nonnewitz erfolgt dieses Jahr und ist bereits in Bearbeitung. Jedoch ist noch unklar von welchen Fördermitteln der Bau unterstützt werden soll.

 

Bericht von Herrn Köstler aus dem Stadtrat:

- Dem Haushalt und dem Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Zeitz wurde zugestimmt und befindet sich derzeit in Prüfung.

- Der Änderung der Hundesatzung wurde zugestimmt.

- Beim Thema Verbrennungsverbot wurde von Zeitz 21 der Antrag gestellt, das Gebiet auf gesamt Zeitz zu erweitern. Jedoch war die Vorlage in den Ortschaften eine andere. Der Vorlage wurde mit einer Ja-Stimme mehr zugestimmt. Eine Kontrolle des Ordnungsamtes muss allerdings erfolgen.

 

Herr Köstler bittet Herrn Ham die Unterlagen der Prüfung der fehlenden 2000,00€r die Ortschaft Theißen herauszusuchen, da die Antwort der Stadt Zeitz auf die Frage so klang, als ob die Sache geklärt wäre, was allerdings nicht der Fall ist.