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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0598/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 31/6, 31/7, 31/20 und 31/21 der Flur 22 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 94

-  Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes zur Schaffung von Wohnraum für die Antragstellerin.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0