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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0657/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:


Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 1007 teilweise der Flur 2 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 97 – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der August-Bebel-Straße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Hr. Forner hat die Sitzungsreihe, wegen möglicher Befangenheit, verlassen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

1