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Auszug - Aufwandsentschädigungen  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0668/22 Aufwandsentschädigungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Die beantragten Aufwandsentschädigungen sind die unterste, mögliche Grenze.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die monatliche Aufwandsentschädigung des Hauptverwaltungsbeamten 274,00 € und die des Beigeordneten 182,00 € beträgt, was jeweils dem Mindestsatz entspricht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0