Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0661/22 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bäder | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Auch hier einleitend Ausführungen von Herrn Krause.
Wie auch bei dem vorherigen TOP handelt es sich hier um eine Konsolidierungsmaßnahme.
Wegen steigender Kosten im Allgemeinen und auch der Verbrauchskosten wurden die Eintrittsentgelte moderat für die Bürgerinnen und Bürger angehoben.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Reiche zum Wegfall der Stunden- und Abendkarte führt Herr Krause aus, das hier versucht wurde, das System etwas zu straffen. Dafür soll eine Kurzzeitkarte bis 1,5 Stunden eingeführt werden.
Beschluss:
1) Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung der Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.
2) In der Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz werden die Punkte 6.1. und 6.2. (Bahnenmiete) für ungültig erklärt und gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |