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Auszug - Vorberatung Vorlagen zur Gemeinderatssitzung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Sitzungszimmer des Bürgermeisters, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Folgende Beschlussvorlagen für die Gemeinderatssitzung am 30

Folgende Beschlussvorlagen für die Gemeinderatssitzung am 30.11.2006 wurden vorberaten:

- Verkauf einer Teilfläche von ca. 67 m² an Herrn Gerd Schlegel. Die anfallenden Kosten

   einschließlich Vermessung trägt der Käufer.

-  Überplanmäßige Ausgabe für Heizkosten Wohnhäuser – HHst 01.8800.54000

    7,0 T€ Mehrkosten entstehen durch die Übernahme des Schulgebäudes

-  Überplanmäßige Ausgabe Werterhaltung Wohnungen – HHst 01.88100.50000

    3,0 T€  Mehrkosten entstehen durch Umbau einer Wohnung und den ehemaligen

    Verwaltungsräumen sowie größere Reparaturen an verschiedenen Heizungsanlagen

- Überplanmäßige Ausgabe Tilgung von Krediten – HHst 02.91000.97600

   1,0 T€ höhere Tilgungsleistung wegen Umschuldung

- Vereinbarung zur Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungs-

   amt der Stadt Zeitz:

   Folgende Änderungen sind in den Entwurf einzuarbeiten:

 

1.      § 3 Abs. (1) wird zugefügt: „Es untersteht im übrigen dem Oberbürgermeister

                                                  unmittelbar.“

  2.   § 4 Abs. (1) wird eingefügt:  ...zusätzliche „örtliche“ Prüfaufträge ...

  3.   § 4 Abs. (2) Satz 1 : es muss heißen:  ..nach § 2  und Prüfaufgaben ...

  4.   § 6 Abs. (2) Satz 1 wird geändert: ...Prüfer des RPA  „können anlassbezogen“ auch

                            ohne ...

                            Satz 2 wird eingefügt: ... weiterhin berechtigt „im Rahmen ihrer  

                            Prüftätigkeit“ Ortsbesichtigungen ...

5.      § 6 Abs. (3)  Satz 1 wird geändert wie folgt: Der Leiter des RPA kann, an den

                           Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilnehmen,

                           soweit dies für die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben

                           erforderlich ist.

6.      §12 wird ergänzt Satz 2: Wenn die Vereinbarung nicht bis zum Jahresende

                                              gekündigt  wird, verlängert sie sich jeweils um ein  

                                              Jahr.