Auszug - Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen durch den IG Klinkerhallen e. V.
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0783/23 Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen durch den IG Klinkerhallen e. V. | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Einführend informiert Frau Langenberg zur Beschlussvorlage.
Auf Nachfrage von Herrn Wendland zu der pauschal festgelegten Summe von 10.000 € jährlich erklärt Frau Langenberg, dass der Verein bis Ende Februar des Folgejahres seinen Jahresabschluss vorlegen muss. Werden Einsparungen erzielt, dann werden diese mit der nächsten Auszahlung verrechnet.
Beschluss:
1) Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des IG Klinkerhallen e. V. auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen jährlich in Höhe von 10.000,00 € stattzugeben.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebskostenzuschuss ab dem Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 10.000,00 € in den Haushaltsplan einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |